Fachleute dringen auf systematische Erfassung von Behandlungsfehlern

Fachleute dringen auf systematische Erfassung von Behandlungsfehlern
Von der verspäteten Diagnose bis zur Operation am falschen Körperteil: In Praxen und Kliniken passieren Fehler - genaue Daten aber fehlen. Das führt laut dem Medizinischen Dienst zu vermeidbarem Leid und vermeidbaren Kosten.
20.08.2026
epd
Von Christina Neuhaus (epd)

Berlin (epd). Der Medizinische Dienst der gesetzlichen Krankenkassen hat im vergangenen Jahr mehrere tausend Behandlungsfehler festgestellt. Die Statistik zeige allerdings „nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Geschehens“, sagte der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund, Stefan Gronemeyer, am Donnerstag in Berlin bei der Präsentation der Zahlen. Es sei von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Gronemeyer forderte ein verbindliches Meldesystem und mehr Prävention - so ließen sich viel menschliches Leid und Schäden in Milliardenhöhe vermeiden.

Im vergangenen Jahr untersuchten die Medizinischen Dienste in den Bundesländern laut der Statistik 11.735 mögliche Behandlungsfehler, die Versicherte bei den Krankenkassen gemeldet hatten. In 3.098 Fällen ergab die Begutachtung, dass es tatsächlich einen Fehler und einen Schaden bei den Betroffenen gab. Die Bandbreite möglicher Fehler ist groß und reicht von unterlassenen Untersuchungen über falsche Angaben zur Einnahme von Medikamenten bis hin zu Verwechslung von Patienten.

Vermutlich hunderttausende „Schadensereignisse“ im Jahr

Der Medizinische Dienst Bund, der die Daten zusammenführte, wies darauf hin, dass die Zahlen nicht repräsentativ seien. Wissenschaftliche Studien zur stationären Versorgung deuteten darauf hin, dass die Zahl der „Schadensereignisse“ in Deutschland vermutlich bei 350.000 bis 700.000 im Jahr liege, sagte Gronemeyer. Diese Größenordnung müsse Ausgangspunkt der politischen Debatte werden. Andere Länder seien hier weiter.

Konkret forderte Gronemeyer ein verpflichtendes Meldesystem für sogenannte Never Events - das sind besonders schwerwiegende, aber gut vermeidbare Behandlungsfehler. Als Beispiel nannte Gronemeyer das Verbleiben von Operationsmaterial im Körper des Patienten. Solche Fälle müssten anonym und ohne Strafandrohung gemeldet werden können, um Rückschlüsse für die Sicherheitsvorkehrungen ziehen zu können.

Außerdem müsse es eine Pflicht für Praxen und Kliniken geben, Patientinnen und Patienten über Fehler zu informieren. Generell müsse Patientensicherheit als „eigenständige gesundheitspolitische Aufgabe“ verankert werden, fügte der Mediziner Gronemeyer hinzu.

AOK sieht neuen Minister Linnemann in der Pflicht

Unterstützung kam vom AOK-Bundesverband. Sie schließe sich der Forderung an, einen offenen Umgang mit Behandlungs- und Pflegefehlern zur Pflicht zu machen, erklärte die Vorstandsvorsitzende Carola Reimann. „Die Stärkung der Patientenrechte gehört auf die To-do-Liste des neuen Gesundheitsministers“ Carsten Linnemann (CDU).

Die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), wenn einer Krankenkasse „erkennbare Hinweise auf einen möglichen Behandlungs- oder Pflegefehler“ vorlägen, müsse sie die Versicherten von sich aus informieren. Aus der bisherigen Soll-Vorschrift „muss eine verbindliche Verpflichtung der Kranken- und Pflegekassen werden, Betroffene bei der Verfolgung ihrer Schadensersatzansprüche zu unterstützen“.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, forderte ein zentrales Register für Behandlungsfehler im ambulanten und stationären Bereich. „Ebenso ist die Einrichtung eines Härtefallfonds für Geschädigte überfällig“, sagte Brysch der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstag).