Düsseldorf, Berlin (epd). Die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Elisabeth Kaiser (SPD), hat Überlegungen zu einem Verbot der AfD verteidigt. „Artikel 21 des Grundgesetzes sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, verfassungswidrige Parteien zu verbieten. Das ist kein Instrument zur Gewissensberuhigung, sondern ein echtes Mittel zum Schutz unserer Demokratie“, sagte die SPD-Politikerin der „Rheinischen Post“ (Samstag) in Düsseldorf.
„Wenn schon mehrere AfD-Landesverbände als rechtsextrem eingestuft sind, sollte uns das alarmieren“, betonte Kaiser. Die Verfassungsmäßigkeit werde „von einem Gericht geprüft, nicht von einer Partei. Das ist legitim“. Zugleich mahnte sie zur Selbstkritik der demokratischen Parteien. Jede Partei müsse sich fragen, welchen Anteil sie am Erstarken der AfD habe, sagte die Bundesbeauftragte.
AfD-Wahlkampf im Osten: Kaiser warnt vor verzerrtem Geschichtsbild
Mit Blick auf den Wahlkampf vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern warnte sie: „Die AfD setzt gezielt bei den biografischen Erfahrungen der Ostdeutschen an, verklärt dabei aber die Vergangenheit - und das verfängt.“ Die Partei mache zwar Politik für Superreiche, „gibt sich aber als Freund des kleinen Mannes“, erklärte Kaiser. „Diese Kombination aus emotionaler Ansprache und populistischem Auftreten hat sie im Osten erfolgreich gemacht.“
Die Bundes-AfD wird vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen geführt. Eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Partei durch das Bundesverfassungsgericht kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beantragt werden.



