Brüssel (epd). Die EU-Staaten haben sich darauf geeinigt, den vorübergehenden Schutz für Menschen aus der Ukraine bis März 2028 zu verlängern. Neu ankommende Wehrpflichtige sind jedoch davon ausgenommen, wie der Rat der EU am Mittwoch in Brüssel mitteilte.
„Das Signal ist klar: Wir stehen weiterhin an der Seite der Ukraine. Aber Teil unserer Unterstützung ist, sicherzustellen, dass sich die Ukraine selbst verteidigen kann“, erklärte Jim O’Callaghan, irischer Minister für Justiz, Inneres und Migration, am Mittwoch in Brüssel. Irland hat derzeit den rotierenden Vorsitz im Rat der EU inne.
Ausnahme gilt nur für neue Antragsteller
Die Einschränkung für Wehrpflichtige gilt ausschließlich für neue Antragsteller. Sie betrifft nicht diejenigen, die bereits vom Schutzstatus in der EU profitieren.
In der Praxis müssen Ukrainer künftig nachweisen, dass sie ihren militärischen Verpflichtungen nachkommen. Dies könne beispielsweise durch einen Ausreisestempel der ukrainischen Behörden erfolgen, der belege, dass die Person die Ukraine legal verlassen habe, erklärte der Rat. Männer zwischen 23 und 60 Jahren unterliegen in der Ukraine einem Ausreiseverbot.
Mehr als 4,4 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer genießen derzeit vorübergehenden Schutz in der Europäischen Union. Der derzeitige Schutzstatus läuft im März 2027 aus.




