Verbraucherinitiative: Mietverträge gelten auch über den Tod hinaus

Verbraucherinitiative: Mietverträge gelten auch über den Tod hinaus

Königswinter (epd). Nach dem Tod von Mieterinnen und Mietern können Angehörige weiterhin in der gemeinsamen Wohnung bleiben. „Bestehende Mietverträge enden nicht mit dem Tod, sondern gehen auf in der Wohnung lebende Angehörige über“, erklärte Christoph Keldenich von der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas am Mittwoch in Königswinter. Dies gelte nicht nur für Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder, sondern auch für sonstige Familienangehörige, aber nicht für Mitbewohner in Wohngemeinschaften.

Der Eintritt in den Mietvertrag des verstorbenen Mieters erfolge automatisch, erläuterte Keldenich. Damit verbunden seien dann allerdings nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Das betreffe etwa eventuelle Mietrückstände oder Betriebskostennachzahlungen. Wer dies vermeiden wolle, sollte dem Eintritt in den Mietvertrag im Laufe eines Monats nach Kenntnis vom Tod des bisherigen Vertragspartners widersprechen.