Berlin (epd). Anträge auf Kriegsdienstverweigerung haben in der ersten Jahreshälfte deutlich zugenommen. Bis zum 30. Juni seien 5.862 Anträge beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eingegangen, sagte eine Behördensprecherin dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Dienstag). Das seien nach dem Start der Wehrerfassung aller 18-Jähriger zu Jahresbeginn schon in den ersten sechs Monaten mehr als im gesamten vergangenen Jahr, als es 3.867 Anträge gab.
Seit 1. Januar werden alle jungen Menschen kurz nach deren 18. Geburtstag angeschrieben, um ihr Interesse an einem Dienst in der Truppe abzufragen und sie zu erfassen. Männer müssen den Fragebogen ausfüllen, Frauen ist es freigestellt. Die im Grundgesetz verankerte Wehrpflicht ist seit 2011 ausgesetzt. Allerdings soll auf freiwilliger Basis die Zahl der Soldatinnen und Soldaten erhöht werden.
Recht auf Kriegsdienstverweigerung im Grundgesetz
Auch das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist im Grundgesetz geregelt. Dort heißt es: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Über den schriftlichen Antrag beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr entscheidet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.




