Berlin (epd). Der Deutsche Frauenrat reagiert mit scharfer Kritik auf die Pläne der Bundesregierung, beim Unterhaltsvorschuss zu sparen. „Alleinerziehende, darunter 85 Prozent Frauen, sind überdurchschnittlich von Armut bedroht“, erklärte die Frauenrats-Vorsitzende Beate von Miquel am Montag in Berlin. „Ausgerechnet bei ihnen und der Unterstützung ihrer Kinder zu sparen, ist schlicht skandalös.“ Würden die Pläne umgesetzt, werde dies „unzählige Frauen“ in die Armut treiben, sagte von Miquel voraus. Die Betroffenen fühlten sich „von den politisch Verantwortlichen zurecht im Stich gelassen“.
Alleinerziehende können den staatlichen Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt. Seit Mitte 2017 kann das Geld so lange fließen, bis das jeweilige Kind 18 Jahre alt wird. Künftig soll der Anspruch mit dem 16. Geburtstag enden, wie ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums in Berlin sagte. Es gehe darum, die 2017 ausgeweiteten Ansprüche „wieder etwas einzugrenzen“.
Änderungen sollen ab 2027 greifen
Der Sprecher bestätigte zudem, dass gegen die säumigen Zahler neue Druckmittel vorgesehen seien. Eine „Idee“ sei ein vorübergehendes Fahrverbot. Außerdem sollten die Zuständigkeiten in den Ländern für den sogenannten Rückgriff, also das Eintreiben des Geldes bei den eigentlich Zahlungspflichtigen, stärker gebündelt und damit effizienter gemacht werden, sagte der Sprecher.
Familienministerin Karin Prien (CDU) wolle den nötigen Gesetzentwurf „sehr zeitnah“ auf den Weg bringen, fügte er hinzu. Die Änderungen sollten zum Jahreswechsel in Kraft treten. Für wie viele Kinder der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss dann verloren geht oder wie hoch die Einsparsumme sein wird, konnte der Sprecher nicht sagen.
Länder tragen 60 Prozent der Kosten
Die Sparpläne gehen auf eine Verabredung zwischen den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) von Ende Juni zurück. Die Länder beklagen eine hohe finanzielle Belastung durch den Unterhaltsvorschuss. Laut Familienministerium flossen 2025 insgesamt rund 3,27 Milliarden Euro. Etwa 585 Millionen holte sich der Staat von den zahlungspflichtigen Elternteilen zurück. Die Länder tragen die Kosten des Unterhaltsvorschusses zu 60 Prozent, den Rest zahlt der Bund.




