Innensenatorin will Neutralitätsgesetz anpassen

Innensenatorin will Neutralitätsgesetz anpassen
Das Berliner Neutralitätsgesetz untersagt das Tragen religiöser Symbole in weiten Teilen des öffentlichen Dienstes. Das sorgt immer wieder für Konflikte. Innensenatorin Spranger will es nun auf die Feuerwehr ausweiten.

Berlin (epd). Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) will das Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst nach einem Bericht des „Tagesspiegels“ (Samstag/print) ausweiten. Anlass ist laut der Zeitung ein Vorgang bei der Feuerwehr. Dabei waren vor wenigen Tagen in sozialen Netzwerken Fotos von einer Willkommensveranstaltung für neue Mitarbeitende zu sehen. Abgebildet war darauf demnach auch eine junge Frau mit Feuerwehrkleidung und Kopftuch. Spranger hält dies laut „Tagesspiegel“ für unvereinbar.

„Ich habe eine klare Auffassung: Kopftuch und Uniform sind unvereinbar“, sagte die SPD-Politikerin der Zeitung. Allerdings wolle sie nicht gegen die Mitarbeiterin vorgehen, sondern stärke ihr vielmehr ausdrücklich den Rücken: „Die Frau ist im rückwärtigen Dienst, sie wird nicht rausgesetzt. Aber sie darf nicht im öffentlichen Bereich mit Uniform arbeiten.“

Erfolgreiche Klagen

Spranger kündigte an, das Neutralitätsgesetz erneut ändern zu wollen: „Bislang ist die Feuerwehr im Neutralitätsgesetz nicht erwähnt, sondern nur Polizei und Justiz. Das müssen wir ändern.“ Vertreterinnen von Polizei und Feuerwehr müssten als Uniformträger Neutralität wahren.

Das Berliner Neutralitätsgesetz untersagt seit 2005 das Tragen religiöser Symbole in weiten Teilen des öffentlichen Dienstes. Betroffen waren bislang vor allem kopftuchtragende muslimische Lehrerinnen. Gegen das Gesetz wurde schon mehrfach erfolgreich wegen Diskriminierung geklagt. Das Bundesverfassungsgericht wie auch das Bundesarbeitsgericht hatten ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen untersagt. Es komme auf eine konkrete Störung des Schulfriedens an.