Berlin (epd). Der Bundestag hat am Freitag die Rücknahme der strengen Heizungsregeln der Vorgängerregierung beschlossen. Das Parlament verabschiedete das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz, mit dem der Weiterbetrieb und Neueinbau von Gas- und Öl-Heizungen weiter erlaubt wird. Sie müssen aber zu einem steigenden Anteil und ab 2045 komplett mit klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden. Dann will Deutschland insgesamt klimaneutral sein.
Das vorherige Gesetz aus der Zeit der Ampel-Regierung sah vor, dass neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, um CO2 zu vermeiden, was den Neueinbau von Gas- und Ölheizungen quasi ausschloss. Die neue Regierung geht davon aus, dass die Klimaziele auch erreicht werden, wenn herkömmliche Heizungen mit Biomethan oder -Gas, Bio-Öl oder Wasserstoff betrieben werden.
Vermieter müssen sich an Kosten beteiligen
Wegen der erwarteten Zusatzkosten müssen sich Vermieter, die weiter auf Gas- oder Öl-Heizungen setzen, künftig an den laufenden Heizkosten beteiligen. Für Vermieter mit wenigen Wohnungen in nicht angespannten Mietmärkten wurde zuletzt aber noch eine Ausnahme ins Gesetz geschrieben. Sie müssen zwar die CO2-Kosten mittragen, aber nicht die Heizkosten und Netzentgelte.
Grüne und Linke sowie Umweltverbände lehnten das Gesetz ab, weil sie Rückschritte im Klimaschutz befürchten. Die Linksfraktion im Bundestag wollte die Abstimmung in dieser Woche verhindern, scheiterte mit einer entsprechenden Organklage aber vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Gesetz sollte noch am Freitag auch abschließend vom Bundesrat beraten werden.




