Gustav Heinemann (1899-1976) war nach Theodor Heuss und Heinrich Lübke von 1969 bis 1974 der dritte Bundespräsident. Nach dem Zweiten Weltkrieg hatte er hohe politische Ämter inne und gehörte verschiedenen Parteien an. In der Nachkriegszeit gehörte er zu den Mitbegründern der CDU im Rheinland und wurde Oberbürgermeister seiner Heimatstadt Essen.
Zeitweise war er auch Justizminister von Nordrhein-Westfalen, bevor er als Bundesinnenminister in das erste Kabinett von Kanzler Konrad Adenauer (CDU) berufen wurde. Aus Protest gegen dessen Politik der Wiederbewaffnung trat Gustav Heinemann von seinem Amt zurück und verließ die CDU. Die anschließend von ihm gegründete Gesamtdeutsche Volkspartei war ein politischer Misserfolg.
Heinemann wechselte 1957 in die SPD und wurde erneut Abgeordneter im Bundestag. Von 1966 bis 1969 war er Justizminister in der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD. In dieser Zeit leitete der promovierte Jurist eine große Strafrechtsreform ein. Am 5. März 1969 wählte ihn die Bundesversammlung in Berlin zum Bundespräsidenten. Er war der erste Sozialdemokrat in diesem Amt.
Als gläubiger Christ war Heinemann der evangelischen Kirche eng verbunden. Während der NS-Diktatur schloss er sich der regimekritischen Bekennenden Kirche an und arbeitete als Presbyter in seiner reformierten Gemeinde in Essen mit. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gehörte er bis 1962 der Leitung der Evangelischen Kirche im Rheinland an. Von 1945 bis 1967 war er Mitglied des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
Er zählte zu den Unterzeichnern der "Stuttgarter Erklärung" von 1945, in der die deutsche Kriegsschuld thematisiert wurde. Von 1949 bis 1955 stand er als Präses an der Spitze der EKD-Synode. Über sein Engagement in Kirche und Politik sagte er einmal: "Ich stehe nicht in der Politik, weil sie mir die erste Verpflichtung wäre. Ich weiß meine erste Verpflichtung im kirchlichen Leben."




