Stuttgart (epd). Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen 40 Jahre alten Syrer wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach einer achttägigen Beweisaufnahme sah es der Senat als erwiesen an, dass der Angeklagte im Jahr 2016 für mindestens sieben Monate in der Rüstungsindustrie des IS tätig war, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Im Gegenzug versorgte die Terrororganisation ihn und seine Familie.
Der Angeklagte äußerte sich während des Prozesses nicht zu den Vorwürfen. Seine Schuld sahen die Richter insbesondere durch Einträge in fünf umfangreichen Excel-Listen belegt. Diese Datensätze über IS-Mitglieder hatten US-Streitkräfte und ihre Verbündeten in Syrien und im Irak sichergestellt.
„Besondere Grausamkeit“ des IS
Strafmildernd wertete das Gericht, dass der Mann nicht vorbestraft ist und die Tat lange zurückliegt. Zudem muss er mit seiner Abschiebung und der Trennung von seiner Frau und den fünf Kindern rechnen. Strafverschärfend wirkte sich die besondere Grausamkeit des IS aus. Der Syrer war im September 2016 angesichts der drohenden militärischen Niederlage des IS geflohen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Verteidigung als auch die Generalstaatsanwaltschaft können Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Das Gericht ordnete aber an, dass der Mann in Untersuchungshaft bleibt.




