Dr. Ingo Friedrich vertritt als Fachanwalt für Arbeits-, Familien- und Verkehrsrecht in Frankfurt das "echte Leben": Handwerker:innen, Kleinunternehmer:innen und Privatmandanten. Für die beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen wurde er in der Vergangenheit mit dem Hessischen Landespreis ausgezeichnet. In seiner Kanzlei geht um Streitigkeiten über Miete, Erbe oder Schadensersatz. Rachegefühle und Vergeltungswünsche sind an der Tagesordnung. Wie er juristische Rechtsprechung mit seinem persönlichen Glauben vereinbart, erzählt er im Interview.
evangelisch.de: Sie sind praktizierender Anwalt und überzeugter Christ. Widerspricht sich das?
Dr. Ingo Friedrich: Nein. In der Bibel wird der Heilige Geist mit dem griechischen Wort für "Fürsprecher" bezeichnet, und auch Paulus hatte ja auf einem geordneten juristischen Verfahren bestanden, nämlich vor dem Kaiser gehört zu werden. Der Anwaltsberuf an sich ordnet sich also zwanglos in den christlichen Glauben ein. Im Moment sehe ich einen Widerspruch darin, dass unsere neuere säkulare Kultur im ethischen Bereich Dinge juristisch regelt, die gegen die jahrtausendealte christliche Überzeugung stehen, zum Beispiel bei der "Ehe für alle" und im Bereich des Lebensschutzes. Die klassische christliche Position orientierte sich an drei Grundüberzeugungen: Das Leben ist Gabe Gottes, die Ehe ist die lebenslange Verbindung von Mann und Frau, und Sexualität gehört in diesen Bund hinein. Daraus ergaben sich die traditionelle Ablehnung von Abtreibung und homosexueller Praxis sowie die hohe Wertschätzung von Ehe und Familie. Unsere ganze westliche Kultur ist auch von der Bibel in ihren Wertmaßstäben geprägt – anders als etwa die indische oder chinesische Kultur.
Für uns ist es unter dem Gebot der Nächstenliebe selbstverständlich, Bedürftigen zu helfen oder Flüchtlinge aufzunehmen. In anderen Kulturen ist das nicht immer selbstverständlich. Die Väter unseres Grundgesetzes haben deshalb auch vor die deutsche Verfassung die Verantwortung vor Gott und den Menschen gezogen. Von dieser Grundlage ausgehend zieht sich durch unser Rechtswesen ein hoher Gerechtigkeitsanspruch. Und zwar ein Einzelfallgerechtigkeitsanspruch.
Bitte erklären Sie "Einzelfallgerechtigkeitsanspruch".
Friedrich: Man versucht, dem jeweiligen Einzelfall gerecht zu werden. Deshalb ist unser Rechtssystem so differenziert und kompliziert. Es geht immer darum, im Einzelfall eine möglichst gerechte Lösung oder Vereinbarung zu finden.
Aber das Empfinden von Gerechtigkeit ist doch hochgradig subjektiv. Wie weit dehnen Sie als Christ das Recht, um den Mandanten zufrieden zu stellen?
Friedrich: Es gibt tatsächlich ethische Grenzfragen sowie auch manchmal Gerechtigkeitslücken, zum Beispiel wenn Mörder unverurteilt herumlaufen, weil man ihnen eine Tat nicht nachweisen kann. Wichtig ist aber zunächst, den Sachverhalt exakt zu verstehen. Das ist überhaupt ein Kern juristischer Arbeit. Bevor man den Sachverhalt nicht messerscharf herausgearbeitet hat, sollte man vor allem zuhören. Viele Menschen geben zu schnell Antworten. Aber oft sind die Fragen wichtiger als die Antworten.
"Wir müssen zwischen Person und Sache unterscheiden. Und genau diese Fähigkeit geht heute oft verloren"
Besonders als christlicher Anwalt geraten Sie aber doch zwangsläufig in das Dilemma, dass Recht und Gerechtigkeit manchmal weit entfernt voneinander sind.
Friedrich: Das Recht besteht permanent aus Abwägungsprozessen. Juristen analysieren Sachverhalte sehr genau, und diese Exaktheit braucht jahrelanges Training. Deshalb haben Juristen manchmal auch eine Tendenz zum Pedantischen. Aber gute Juristen wissen zugleich: Das ist nicht ihr persönlicher Konflikt. Man darf Gefühle nicht mit dem Sachkonflikt vermischen. Es darf auch nicht einfach das Recht des Stärkeren gelten. Das gilt auch politisch und gesellschaftlich. Wir müssen zwischen Person und Sache unterscheiden. Und genau diese Fähigkeit geht heute oft verloren. Menschen vermischen sehr stark ihre Gefühle oder vermeintliche Identität mit Sachfragen.
Können wir das auf ein konkretes Beispiel anwenden?
Friedrich: Nehmen wir einen Sorgerechtsstreit. Die Mutter sagt: "Das Kind ist bei mir besser aufgehoben." Der Vater sagt das Gleiche über sich. Beide sind natürlich so schlau, es mit dem Kindeswohl zu begründen und nicht damit, dem anderen Elternteil eins auszuwischen. Dann nimmt die Mutter Anwalt A und der Vater Anwalt B. Aber worum geht es eigentlich? Es geht ums Kind. Man muss also fragen: Wo ist das Kindeswohl am besten gewährleistet? Die Mutter argumentiert mit ihrer biologischen und emotionalen Bindung. Der Vater bringt andere Argumente vor. Und beide Anwälte kennen zunächst nur die Sicht ihrer jeweiligen Mandanten. Das macht solche Verfahren extrem schwierig.
Und wie navigieren Sie als rechtlicher Vertreter in einer solchen verfahrenen Situation juristisch und christlich?
Friedrich: Ich muss meinem Mandanten klarmachen, dass es nicht darum geht, "zu gewinnen" oder das Kind "zu sich zu ziehen". Sondern darum, was für das Kind wirklich gut ist und auch die Elternebene zu halten.
"Die Entscheidung trifft er, aber ich muss mich in Zeit und Ewigkeit ja auch Gott gegenüber verantworten"
Aber genau das ist in der Praxis doch schwierig eindeutig zu beantworten.
Friedrich: Absolut. Die biologische Bindung ist bei der Mutter vorgegeben. Aber der Vater argumentiert vielleicht mit Fehlprägungen der Partnerin oder dass er sich im Alltag viel mehr um das Kind gekümmert, gekocht und Hausaufgaben gemacht hat. Was ist jetzt gerecht? Da gibt es nicht die eine richtige Antwort.
Gibt es juristische Instrumente oder prozessuale Taktiken, die handwerklich völlig legal und exakt sind, die Sie aber aus Glaubensgründen als Sachstrategie ablehnen müssen?
Friedrich: Vielleicht der Fall, dass der Mandant und ich wissen, dass der Mandant dem Gegner Geld schuldet, aber der Gegner kann es nicht beweisen. Dann würde ich dem Mandanten raten, es auch zu bezahlen. Die Entscheidung trifft er, aber ich muss mich in Zeit und Ewigkeit ja auch Gott gegenüber verantworten.
Macht Sie Ihr Glaube in der heutigen Rechtswelt zu einem Exoten?
Friedrich: Ja. Aber es gibt so einige Exoten. Alle Christen sind Exoten. Das sagt Gott ja selbst in seinem Wort (Mt. 7, 14).
Ein Anwalt oder eine Anwältin vertritt die sachlichen Interessen seines Mandanten, egal wie dieser menschlich agiert. Müssen Sie die Menschen da nicht zwangsläufig oft enttäuschen?
Friedrich: Ich vertrete nicht Mandanten, egal wie sie sich verhalten. Bestimmte Mandanten, zum Beispiel aus dem kriminellen Milieu, kommen erst gar nicht zu mir. Die gehen dann zu Kollegen, die vielleicht kein so scharfes Gewissen haben. Als Anwalt bin ich es gewohnt, Klartext zu reden. Wir müssen sehr oft Menschen enttäuschen. Wir sind keine "Mietmäuler", die Mandanten nach dem Mund reden.
Gibt es einen Punkt, an dem Sie als christlicher Jurist einen Auftrag nicht mehr annehmen oder eine rechtlich mögliche Strategie nicht mehr mittragen würden?
Friedrich: Wenn ich Unrecht fördern oder mittragen müsste.
Ich vermute allerdings, dass diese kompromisslose Haltung in Ihrer Branche eher die Ausnahme ist. Wenn viel Geld im Spiel ist – sagen wir bei einer Millionenerbschaft –gerät man da als Anwalt nicht in Versuchung, die Grenzen des rechtlich Machbaren sehr weit zu dehnen, um das Mandat nicht zu verlieren?
Friedrich: Klar, Macht und Geld kann korrumpieren. Ich bin ja zuerst Christ und dann Anwalt und habe in erster Linie die Aufgabe, Gott gehorsam zu sein. Ich schaue also zuerst, was denn Gottes Regeln, Gebote und Handlungsanweisungen für mich wären.
Ein Mandant will oft um jeden Preis gewinnen. Sie sagen, Sie wollen in erster Linie Gott gehorsam sein. Heißt das im Klartext, dass Sie Mandanten auch schon mal zu einem Kompromiss oder Verzicht drängen, den ein anderer Anwalt oder Anwältin nicht verlangt hätte?
Friedrich: Ich weiß nicht, wie andere arbeiten, erlebe aber oft, dass viele Kollegen auch sehr vernünftig sind und wir dann gemeinsam mit unseren Mandanten ringen, wo jeweils eine vertretbare Nachgabe ist. Ich höre oft, dass Mandanten erleichtert sind, wenn ich ihnen sage, dass es durchaus zu ihrem langfristigen emotionalen Vorteil gereicht, auch mal zu verzichten. Aber das ist schwer.
"Durch das christliche Leben ist man ohnehin eher bereit, über eigene Betroffenheiten zu sprechen und nicht den Anwaltshelden zu spielen"
Bedeutet es im Umkehrschluss, dass Sie als christlicher Jurist an ganz andere moralische Grenzen stoßen als Kolleg:innen, die diesen Glauben nicht teilen?
Friedrich: Ja. Zum Glück! Und das ist ein Teil des Erfolgs, sonst wäre ja auch die Bibel falsch.
Sehen Sie sich als Seelsorger?
Friedrich: Nein. Ich bin aber schon selbst durch Täler durchgegangen. Die Begleitung von Menschen, die in schweren Situationen stecken und zunächst einen scheinbar rein juristischen oder finanziellen Konflikt anbringen, ist anstrengend, aber auch erfüllend. Durch das christliche Leben ist man ohnehin eher bereit, über eigene Betroffenheiten zu sprechen und nicht den Anwaltshelden zu spielen. Ich habe mit meiner zweiten Ehefrau sieben Töchter. Zusammen sind wir also eine große Patchworkfamilie. Das bedeutet: Manche Themen, die ich beruflich im Familienrecht bearbeite, habe ich auch persönlich erlebt. Das Leben ist kein Ponyhof, aber Gott ist treu und trägt durch. Man muss Gott aber auch gehorsam sein.
Wie gehen Sie denn in der Praxis damit um, wenn Mandanten mit psychischen Belastungen oder Verletzungen zu Ihnen kommen?
Friedrich: Psychische Einschränkungen haben wir alle als Menschen. Wir haben alle mit Ängsten, Sorgen, Verdrängungen, Rachegedanken zu tun. Das steckt durch den Sündenfall in uns. Ich versuche, den Mandanten aus seinem Erlebnishorizont zu verstehen. Das heißt aber nicht, dass bestimmte Handlungen daraus, wie zum Beispiel zurückschlagen oder unbarmherzig vorgehen, richtig sind. Und ich empfehle durchaus, insoweit spezialisierte Hilfe in Anspruch zu nehmen wie christliche Seelsorge oder säkulare Psychotherapie.




