Gericht lehnt komplette Einsicht in Unterlagen zu NS-Verbrecher ab

Gericht lehnt komplette Einsicht in Unterlagen zu NS-Verbrecher ab
Das Bundeskanzleramt hat aus Geheimhaltungsgründen eine sogenannte Sperrerklärung auf bestimmte Akten aus dem Bundesarchiv abgegeben. Eine Journalistin hat dagegen geklagt - doch ohne Erfolg.

Leipzig (epd). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die uneingeschränkte Einsicht in bestimmte Akten zu NS-Verbrechern abgelehnt. Es wies die Klage einer Journalistin und Historikerin ab und verwies auf die Vorgaben des Bundesarchivgesetzes. Das Gericht begründete die Entscheidung am Donnerstag in Leipzig mit „gleichgelagerten Geheimhaltungsgründen zugunsten des Geheimschutzes“. (BVerwG 10 A 2.25)

Die begehrten Unterlagen enthielten Informationen, die auch gegenwärtig noch Aufschluss zu nachrichtendienstlichen Arbeitsweisen gäben sowie personenbezogene Daten, die weiterhin geheimhaltungsbedürftig seien, hieß es. Zum Teil handele es sich um mit ausländischen Nachrichtendiensten unter Vertraulichkeitszusage ausgetauschte Informationen, die ohne Zustimmung des Informationsgebers nicht an Dritte weitergegeben werden dürften.

Einsicht in Eichmann-Akten von 1960

Die Journalistin wollte Einsicht in Akten, die sich unter anderem mit der Festnahme des NS-Kriegsverbrechers Adolf Eichmann 1960 in Argentinien befassen. Zudem wollte sie Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes aus dem Jahr 1960 zum Pariser Abrüstungsgipfel einsehen sowie zu US-amerikanischen Atomversuchen in Argentinien.

Der Nachrichtendienst hatte der Klägerin nur eine eingeschränkte Einsicht in Unterlagen gewährt. Das Bundeskanzleramt als oberste Aufsichtsbehörde hatte nach gerichtlicher Aufforderung zur Vorlage der entsprechenden Akten unter Berufung auf verschiedene Geheimhaltungsgründe eine sogenannte Sperrerklärung abgegeben.

Für den Fall war das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in erster und letzter Instanz zuständig.