Berlin (epd). Die Berliner Polizei hat im Zusammenhang mit dem antisemitischen und islamistischen Anschlag am Holocaust-Mahnmal im Februar 2025 am Mittwoch einen weiteren Tatverdächtigen festgenommen. Wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte, wird dem 37-jährigen Syrer Khalaf A. Beihilfe zum versuchten Mord vorgeworfen. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes ordnete am Mittag Untersuchungshaft an.
Beamte des Landeskriminalamtes Berlin hatten Khalaf A. am Mittwochmorgen festgenommen. Der Haftbefehl stammte vom 19. Mai. Der Beschuldigte sei der Beihilfe zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung dringend verdächtig, hieß es zur Begründung.
Beschuldigter soll Attentäter ermutigt haben
Demnach soll Khalaf A. mit dem inzwischen wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilten Attentäter Wassim Al M. in Kontakt gestanden haben. Khalaf A. soll noch den Nachmittag vor der Tat mit Wassim Al M. verbracht haben und diesen ermutigt haben, sein Vorhaben umzusetzen.
Wassim Al M. hatte laut Urteil am Abend des 21. Februar 2025 aus einer radikal-islamistischen und antisemitischen Einstellung heraus im Stelenfeld des Denkmals für die ermordeten Juden Europas in Berlin-Mitte einem ihm unbekannten 31-jährigen spanischen Touristen die Kehle durchschnitten. Der Mann überlebte schwer verletzt. Das Urteil gegen den zur Tatzeit 19-jährigen Wassim Al M. vom Berliner Kammergericht am 5. März 2026 ist bislang nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat Revision beantragt, teilte die Generalbundesanwaltschaft mit.
Nicht lebensgefährlich verletzt
Das Berliner Kammergericht hatte Wassim Al M. zwar nach Erwachsenenstrafrecht schuldig gesprochen, folgte allerdings nicht der Forderung der Bundesanwaltschaft nach einer lebenslangen Haftstrafe. Unter anderem bewertete das Gericht die Verletzung des spanischen Touristen als „lediglich abstrakt und nicht konkret lebensgefährlich“. Die Verteidigung hatte eine siebenjährige Jugendstrafe beantragt.
Der zuletzt in Leipzig wohnhafte Wassim Al M. soll nach Überzeugung des Gerichts seine Tat aus islamistischen und antisemitischen Motiven heraus begangen haben. Er sei dabei von Mitgliedern des sogenannten Islamischen Staats (IS) auf der Plattform Telegram angeleitet worden. Al M. hatte sich zwar dem IS als Mitglied angedient, sei aber nicht offiziell aufgenommen worden.



