Leipzig (epd). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am 4. Juni zur Einsicht in Akten, die sich unter anderem mit der Festnahme des NS-Kriegsverbrechers Adolf Eichmann 1960 in Argentinien befassen. Geklagt hatte eine Journalistin und Historikerin. Sie wolle zudem Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes aus dem Jahr 1960 zum Pariser Abrüstungsgipfel einsehen sowie zu US-amerikanischen Atomversuchen in Argentinien, teilte das Gericht am Dienstag in Leipzig mit. (BVerwG 10 A 2.25)
Der Nachrichtendienst hatte der Klägerin laut Gericht nur eingeschränkte Einsicht in die Unterlagen gewährt. Das Bundeskanzleramt als oberste Aufsichtsbehörde hatte nach gerichtlicher Aufforderung zur Vorlage der entsprechenden Akten unter Berufung auf verschiedene Geheimhaltungsgründe eine sogenannte Sperrerklärung abgegeben.
Sperrerklärung bestätigt
Der zuständige Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts hatte deren Rechtmäßigkeit im Februar 2025 bestätigt (BVerwG 20 F 11.23). Die begehrten Unterlagen enthielten demnach Informationen, die auch gegenwärtig noch Aufschluss über die nachrichtendienstliche Arbeitsweise gäben, hieß es. Einige Dokumente hätten personenbezogene Daten von noch lebenden sowie bereits verstorbenen Informanten.



