Karlsruhe (epd). Das Urteil gegen den Messer-Attentäter von Solingen ist rechtskräftig. Die Überprüfung der Verurteilung zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung habe keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil erkennen lassen, die Revision des Angeklagten werde verworfen, teilte der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe mit (AZ: 3 StR 55/26).
Issa al H. hatte beim Solinger Stadtfest am 23. August 2024 mit einem Messer auf Besucher eingestochen. Er tötete eine 56-jährige Frau und zwei Männer im Alter von 56 und 67 Jahren, weitere Menschen wurden verletzt.
Landgericht: Islamistisch motivierte Tat
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte den Syrer im September 2025 wegen Mordes und versuchten Mordes sowie Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) zu lebenslanger Haft verurteilt und eine Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftstrafe angeordnet (AZ: III-5 St 2/25). Nach Feststellung der Richter handelte es sich um eine islamistisch motivierte Tat. H. habe aus niedrigen Beweggründen und in Heimtücke auf die feiernden Menschen in Solingen eingestochen, weil er als Anhänger des IS in ihnen „Repräsentanten der westlichen Gesellschaft“ gesehen habe.




