Köln (epd). Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf den Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ vorläufig als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln wies am Mittwoch einen Eilantrag des Vereins ab. (AZ: 13 L 3120/25). Die gesammelten Erkenntnisse rechtfertigten den Schluss, dass der deutsche Verein völkerverständigungswidrige Bestrebungen verfolge, begründete das Gericht sein Urteil. Es gebe hinreichend verdichtete Anhaltspunkte dafür, dass der Verein kontinuierlich gegen den Staat Israel hetze und damit mittelbar zur völkerverständigungswidrigen Tätigkeit der palästinensischen Terrororganisation Hamas beitrage. Gegen das Urteil kann Beschwerde vor dem OVG in Münster eingelegt werden.
Mit dem Beschluss urteilte das Kölner Gericht anders als zuvor das Verwaltungsgericht Berlin. Der Verfassungsschutz hatte den Verein „Jüdische Stimme“ im Juli 2024 als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft und dies im Verfassungsschutzbericht 2024 im Juni 2025 bekannt gemacht. In mehreren Abschnitten über säkularen pro-palästinensischen Extremismus und Linksextremismus wurde der Verein in dem Bericht beispielhaft als extremistische Gruppierung genannt. Dabei bezieht der Verfassungsschutz sich unter anderem auf israelfeindliche Reaktionen auf den Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023.
Gericht: Verein glorifiziert Hamas-Vorgehen
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte für den Berichtszeitraum 2024 eine Einstufung des deutschen Vereins als gesichert extremistische Bestrebung noch verneint (AZ: VG 1 L 787/25). Im Kölner Verfahren wurden jedoch in die Beurteilung auch spätere Erkenntnisse bezogen, wie das Gericht erläuterte. Insbesondere ging es um Äußerungen des Vereins auf Facebook im Januar 2025 und auf Instagram. Bei diesen und weiteren Verlautbarungen habe nach Auffassung des Gerichts nicht mehr eine Auseinandersetzung des deutschen Vereins mit israelischer Politik oder den Zuständen in Gaza im Vordergrund gestanden, sondern eine Glorifizierung und Billigung des Vorgehens der Hamas.




