Hessische AfD wehrt sich gegen Einstufung als Verdachtsfall

Hessische AfD wehrt sich gegen Einstufung als Verdachtsfall
In Wiesbaden verhandelt das Verwaltungsgericht erneut die Frage, ob der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband Hessen als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen darf. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.
18.05.2026
epd
Von Josephine von der Haar (epd)

Wiesbaden (epd). Die hessische AfD wehrt sich gegen die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall durch das hessische Landesamt für Verfassungsschutz. Der Prozess im Hauptsacheverfahren hat am Montag vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden begonnen. Dabei ist auch die öffentliche Mitteilung der Entscheidung Gegenstand des Prozesses, der am Mittwoch fortgesetzt wird.

Der hessische Verfassungsschutz hatte die Partei 2022 als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Verhandelt wird unter anderem die Frage, inwieweit eine Einstufung der AfD-Bundespartei als rechtsextremer Verdachtsfall auf die Landesverbände übertragbar ist. Das Landesamt für Verfassungsschutz sieht jedoch neben der Einstufung des Bundesverbands auch im hessischen Landesverband Anhaltspunkte für eine entsprechende Einstufung.

Verfassungsschutz sieht ausländerfeindliche Agitation

So gebe es beim AfD-Landesverband Bestrebungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen. Das Landesamt hob vor Gericht auch den ethnischen Volksbegriff und die ausländerfeindliche Agitation der Partei hervor. Die AfD bezeichnete die Einstufung im Gerichtsprozess als überwiegend politisch motiviert. Der Verfassungsschutz schränke die Meinungsfreiheit ein.

Zum Auftakt des Prozesses forderte die AfD zunächst, das Verfahren in Hessen so lange auszusetzen, bis das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung über die Einstufung des AfD-Bundesverbandes gefällt habe. Außerdem beantragte die AfD, alle Personen, deren Zitate in vorangegangenen Gerichtsentscheidungen als Beweismittel genutzt wurden, als Zeugen vorzuladen. Das wären mehrere Dutzend Zeugen gewesen. Beide Anträge lehnte das Gericht ab.

Im Eilverfahren wurde bereits eine Entscheidung getroffen

In einem Eilverfahren im Jahr 2023 hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden bereits entschieden, dass die Einstufung des AfD-Landesverbandes als Verdachtsfall rechtmäßig gewesen sei. Allerdings hätten der Verfassungsschutz sowie das Innenministerium dies nicht öffentlich bekannt geben dürfen. 2025 schloss sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel dieser Argumentation an. Beim aktuellen Verfahren handelt es sich um das Hauptsacheverfahren.