Missbrauch: Noch kein sächsisches Gesetz zu einheitlichen Leistungen

Missbrauch: Noch kein sächsisches Gesetz zu einheitlichen Leistungen
Für Betroffene sexualisierter Gewalt hat die Evangelische Kirche in Deutschland 2025 Regelungen zu Anerkennungsleistungen erarbeitet. Die Landeskirchen sollen jeweils zustimmen. Doch in Sachsen gibt es Verzögerungen.

Dresden (epd). Das im März von der sächsischen Landessynode verabschiedete Gesetz zum Umgang mit Missbrauchsbetroffenen ist noch immer nicht in Kraft getreten. Dessen Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, teilte die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens am Dienstag auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) in Dresden mit. In der Kirchenleitung werde derzeit beraten, „wie eine rechtskonforme Umsetzung erfolgen kann“.

Die sächsischen Synodalen hatten der Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu sogenannten Anerkennungsleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt zugestimmt. Der Entwurf war von Mitgliedern des Kirchenparlaments vorgelegt worden, nachdem Sachsens Landeskirchenamt „wegen offener Fragen“ keinen Entwurf erarbeitet hatte.

Sachsen eines der Schlusslichter

Die im März 2025 vorgelegten Richtlinien der EKD sollen zu einer stärkeren Vereinheitlichung der Verfahren und Zahlungen innerhalb der 20 Gliedkirchen und der Diakonie führen. Sie sehen individuelle Leistungen ohne Obergrenze sowie zusätzliche Pauschalleistungen in Höhe von bis zu 15.000 Euro vor. Fast alle evangelischen Landeskirchen haben den EKD-Regelungen bereits zugestimmt, allerdings in einigen Fällen mit Abweichungen. Sachsen gehört zu den Schlusslichtern im Prozess.

In der sächsischen Landeskirche sind nach Angaben vom März insgesamt 141 Betroffene sexualisierter Gewalt und 84 Beschuldigte im Zeitraum von 1946 bis heute bekannt. Seit 2020 wurden rund 698.000 Euro als Anerkennungsleistungen an 58 Betroffene gezahlt.

In Sachsen konstituiert sich am 20. und 21. Juni in Dresden eine neue Landessynode.