Erzbistum weist neue Vorwürfe gegen Kölner Erzbischof Woelki zurück

Erzbistum weist neue Vorwürfe gegen Kölner Erzbischof Woelki zurück
In einem unabhängigen Bericht wird dem Kölner Erzbischof Woelki die Verletzung von Meldepflichten beim Verdacht auf sexuelle Grenzverletzungen vorgeworfen. Das Erzbistum sieht dagegen keine Versäumnisse.

Köln (epd). Das Erzbistum Köln hat Vorwürfe gegen Erzbischof Rainer Maria Woelki im Zusammenhang mit der erneuten Prüfung eines Verdachtsfalls von sexuell grenzverletzendem Verhalten eines Kölner Klerikers zurückgewiesen. Als Woelki 2014 das Amt des Erzbischofs von Köln übernommen habe, habe er auf dem Feld des Umgangs mit sexuellem Missbrauch eine völlig unbefriedigende Situation vorgefunden, teilte das Erzbistum dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Es habe vielerorts an Problembewusstsein und Handlungssicherheit gemangelt.

Die Unabhängige Aufarbeitungskommission des Erzbistums hatte am Dienstag ihren zweiten Zwischenbericht veröffentlicht und darin einen möglichen Verstoß gegen die Meldepflicht von mutmaßlichen Missbrauchstaten bemängelt. Der Fall reicht noch in die Amtszeit von Woelkis Vorgänger Joachim Meisner zurück (1989-2014). Woelki war demnach nach Amtsantritt mit dem Fall erneut konfrontiert worden, weil neue teils anonyme, teils nicht anonyme Meldungen gegen den Mann vorgebracht worden sein sollen.

Die erst 2015 gegründete Interventionsstelle des Bistums, die den Fall erst im Jahr 2018 prüfen konnte, soll einen „objektiven Verstoß gegen die Meldepflicht“ festgestellt haben. Diesem Urteil schloss sich die Kommission ursprünglich auch in ihrem Zwischenbericht an, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Dienstag, online) berichtet hatte. In dem vom Erzbistum veröffentlichten Bericht fehlt dieses Zitat, wie die FAZ berichtet.

Heute würde in einem solchen Fall anders gehandelt

Die Kommission kommt jedoch zu dem Schluss, dass der Verdachtsfall nach den 2014 geltenden Leitlinien sowohl der Staatsanwaltschaft als auch dem Vatikan hätte gemeldet werden müssen. Das Gremium, in dem auch eine ehemalige Generalstaatsanwältin sitzt, schreibt, die damals bekannten Vorwürfe hätten einen Anfangsverdacht im strafrechtlichen Sinne begründet.

Der beschuldigte Kleriker wurde im Februar 2015 laut Zwischenbericht von Woelki in ein Leitungsamt befördert. Dieses Amt hat er laut Kommission nicht mehr inne, auch wurde der Fall zwischenzeitlich der Staatsanwaltschaft übergeben, wie auch das Erzbistum mitteilte. „Heute würde bei einer vergleichbaren Ausgangslage anders gehandelt“, räumte das Erzbistum ein.