Oberursel (epd). Die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat sich gegen vorgeburtliche Bluttests auf Trisomie als Kassenleistung ausgesprochen. „Es passiert genau das, was ausdrücklich nicht gewollt war und vermieden werden sollte: Aus dem Test wird eine Reihenuntersuchung“, schreibt Schmidt in einem Gastbeitrag für das im hessischen Oberursel erscheinende Magazin „Publik-Forum“ (online vom 17. April).
Dadurch steige der Druck, die Tests in Anspruch zu nehmen, schreibt Schmidt weiter. Wer heute noch ein Kind mit Trisomie 21 bekomme, müsse sich rechtfertigen. Die Existenz bestimmter Menschen werde medizinisch problematisiert, es werde zwischen unwertem und wertem Leben unterschieden. Zudem fehle es an ausreichender und qualifizierter Beratung, wie sie das Gendiagnostikgesetz vorsehe.
Mehr Tests - und mehr Fruchtwasseruntersuchungen
Ende März hatte eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten einen Antrag in den Bundestag eingebracht, demzufolge die Praxis der Tests wissenschaftlich untersucht werden soll. Ihr Antrag wird in den Bundestags-Ausschüssen beraten, bevor er zur Abstimmung gestellt wird.
Seit 2022 übernehmen Krankenkassen die Kosten für die Bluttests. Dabei wird das Blut der Schwangeren untersucht. Das Ergebnis gibt Auskunft über die Möglichkeit einer Trisomie 13, 18 oder 21 beim ungeborenen Kind. Früher war für eine Diagnose eine risikoreiche Fruchtwasseruntersuchung nötig. Für eine sichere Diagnose bleibt die Fruchtwasseruntersuchung aber notwendig.
Laut Zahlen der Krankenkasse Barmer nehmen mittlerweile rund 50 Prozent der Schwangeren den Test in Anspruch. Die Kassenübernahme des Tests sollte unter anderem die Zahl der Fruchtwasseruntersuchungen verringern. Laut der Barmer hat sich diese Zahl allerdings seither um elf Prozent erhöht.




