Urteil: Rabatt nur über App benachteiligt Senioren nicht

Urteil: Rabatt nur über App benachteiligt Senioren nicht
Die Verbraucherzentrale Bundesverband ist mit einer Klage gegen die Penny-App der Supermarktkette erfolglos geblieben. Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm wies sie am Donnerstag als unbegründet ab, hat aber Revision zugelassen.

Hamm (epd). Der Lebensmittel-Discounter Penny verstößt einem aktuellen Urteil zufolge mit Rabattaktionen über seine Penny-App nicht gegen das gesetzliche verbriefte Gleichbehandlungsgebot. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sei keine „Benachteiligung aus Gründen einer Behinderung oder des Alters“ feststellbar, erklärte der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am Donnerstag (AZ: I-13 UKl 7/25). Die Richterinnen und Richter wiesen damit eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband ab. Eine Revision gegen das Urteil ist aber beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe möglich.

Der Verbraucherschutz-Verband sah in Rabattaktionen für App-Nutzer Senioren und Menschen mit Behinderungen, die nicht technikaffin und ohne Handy sind, benachteiligt. Er argumentierte, dass insbesondere ältere Menschen das Internet und internetfähige mobile Endgeräte weniger nutzten als die jüngere Generationen.

Gericht: Jedermann kann App nutzen

Die Richterinnen und Richter des 13. Zivilsenats erklärten dagegen, die Bestimmungen im Antidiskriminierungsgesetz würden in dem Fall nicht verletzt. So liege weder eine sogenannte „unmittelbare Benachteiligung“ noch eine „mittelbare Benachteiligung“ vor. Jedermann könne die App nutzen. Es könne nicht festgestellt werden, dass eine App-Nutzung als Voraussetzung für eine Rabattgewährung Menschen wegen ihres Alters oder wegen einer Behinderung besonders benachteiligen könne, heißt es in dem Urteil.