Berlin (epd). Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat die von Behindertenverbänden mit Enttäuschung aufgenommenen Pläne für das Behindertengleichstellungsgesetz verteidigt. Die Bundesregierung wolle einen menschenwürdigen Umgang und eine gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ermöglichen, sagte er am Mittwoch in der Regierungsbefragung im Bundestag. „Wir müssen allerdings auch über die hohe Kostenbelastung sprechen, die durch das Bundesteilhabegesetz ausgelöst worden ist“, sagte er.
Merz warb dafür, zu einem Ausgleich der Interessen zu kommen. Bei dem Gesetz sei es zum Beispiel um die Frage gegangen, ob Unternehmen zwingende bauliche Veränderungen auferlegt werden, um Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang in alle Betriebsgebäude und Räume zu geben. Man habe sich entschlossen, das nicht zu tun, weil darauf geachtet werden müsse, „dass Unternehmen mit solchen Kosten nicht überfrachtet werden“, sagte er als Antwort auf eine Frage der gehörlosen Abgeordneten Heike Heubach (SPD).
Gleichstellungsgesetz wird noch im Bundestag beraten
Das Bundeskabinett hatte Mitte Februar das Behindertengleichstellungsgesetz auf den Weg gebracht. Der Entwurf enthält erstmals Vorgaben für die Privatwirtschaft, Fachleute halten sie aber nicht für ausreichend. Private Firmen sollen zwar verpflichtet werden, Menschen mit Behinderungen Zugang zu ihren Produkten und Angeboten zu ermöglichen. Allerdings sollen „alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ gelten. Dazu könnten die Unternehmen also nicht verpflichtet werden. Der Bundestag muss die Regelung noch beraten.



