München (epd). Im Spagat zwischen Kirchenrecht, Denkmalschutz und gesellschaftlichem Wandel suchen die katholische und die evangelische Kirche nach neuen Nutzungskonzepten für ihre Sakralgebäude. Angesichts eines prognostizierten Mitgliederrückgangs von bis zu 50 Prozent bis 2060 stelle sich die Frage nach „Abwicklung oder Transformation“ von nicht mehr benötigten Gotteshäusern, sagte Jakob Johannes Koch, Kulturbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz, am Freitag bei der Fachtagung „Gotteshaus, Denkmal, Kostenfaktor“ in München. Sein Amtskollege Johann Hinrich Claussen, Kulturbeauftragter der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), warnte vor der hoffnungsvollen „Beschwörung“ der gesellschaftlichen Relevanz von Sakralgebäuden: „Viele Menschen heute würden die Kirche in ihrem Stadtteil gar nicht vermissen.“
Claussen betonte, dass bei Plänen zur Nachnutzung von Kirchen „die Flexibilität der Gemeinden, des Gemeinwesens und der kirchlichen Hierarchien wichtiger sind als die Flexibilität des Kirchenraums“. Der Gottesdienstbesuch werde nicht automatisch besser, „nur weil wir die Kirchenbänke rausnehmen“. Entscheidend seien eine Idee und die Aktivierung der Gemeinden sowie interessierter Menschen vor Ort. Zugleich warnte Claussen davor, Modetrends wie Jugendkirchen oder Kletterkirchen zu kopieren, „wenn sie am eigenen Ort nicht dauerhaft funktionieren können“.
Stillgelegte Kirchen führen zum Verfall des Viertels
Während für Kirchen im städtischen Raum noch eher alternative Nutzungs- und Finanzierungskonzepte gefunden werden könnten, stelle sich die Situation auf dem Land oft schwieriger dar, erläuterten die beiden Kulturbeauftragten. Dennoch warnten sie vor einer „Ruinen-Romantik“, wie sie noch vor 20 Jahren propagiert worden sei. Kirchen, die mangels Nutzungskonzept und Finanzen stillgelegt würden, führten oft zum Verfall des angrenzenden städtischen Raums, sagte Claussen. Der katholische Beauftragte Koch verwies auf die dabei entstehenden Kosten: „Wenn man Vandalismus an leerstehenden Kirchen verhindern will, muss man Kosten für Wachpersonal einpreisen.“ Das belaufe sich schnell auf viele Tausend Euro pro Jahr.
Zudem könne man Gebäude nicht einfach sich selbst überlassen: „Sobald der erste Dachziegel herunterfällt, wird es gefährlich“, sagte Mathias Pfeil, Generalkonservator am Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege.
Die drei Teilnehmer einer Podiumsdiskussion plädierten deshalb für neue Leitlinien und Interpretationshilfen sowohl beim Kirchenrecht als auch beim Denkmalschutz. Es gehe darum, mehr Freiraum für verschiedene Nutzungskonzepte von Kirchen zu bekommen. Denn auch für denkmalgeschützte Kirchen stehe eine „sinnvolle Nutzung, nicht der Erhalt der bloßen Gebäudehülle“ im Vordergrund, sagte der EKD-Beauftragte Claussen.
Externe Partner für neue Nutzungskonzepte
Nach Angaben der EKD gibt es bundesweit 20.361 evangelische Kirchen, 514 seien seit 1990 aufgegeben worden. Die Bischofskonferenz beziffert die Anzahl katholischer Gotteshäuser in Deutschland mit rund 24.000, bei 651 sei die liturgische Nutzung seit 1990 beendet worden. Dieser Prozess wird sich nach Aussagen mehrerer Referenten der Tagung in den folgenden Jahren noch verstärken. Beide Kirchen versuchen deshalb, oft im Zusammenspiel mit Partnern wie Ländern, Kommunen, Stiftungen und Wohlfahrtsunternehmen, neue Nutzungs- und Finanzierungskonzepte für ihre Kirchen zu finden.


