Kassel (epd). Im millionenschweren Rechtsstreit um den Betrieb von Corona-Teststellen in Hessen muss die damalige Betreiberfirma CoviMedical vorerst keine Rückzahlungen an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen leisten. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel wies in einem am Freitag veröffentlichten Urteil die Forderungen der KV in Höhe von über 56 Millionen Euro zurück, weil sie „nicht hinreichend geprüft und begründet“ seien. (AZ: 8 B 1146/25)
In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Gießen die Firma noch dazu verurteilt, einen Teil der Summe in Höhe von rund 31 Millionen Euro zurückzuerstatten. Beide Seiten waren dagegen in die Berufung gegangen. CoviMedical hatte während der Coronavirus-Pandemie zwischen 2020 und 2023 in Hessen, aber auch darüber hinaus, zahlreiche Teststellen eröffnet. Bei der Analyse der Abrechnungen war die KV auf vermeintliche Ungereimtheiten gestoßen.
Einzelne Fehler rechtfertigen keine pauschale Rückzahlung
Unter anderem war bei der Überprüfung aufgefallen, dass eine Vielzahl getesteter Personen teils mehrere hundert Kilometer vom Testzentrum entfernt wohnte. Viele Testpersonen waren nicht, wie eigentlich gefordert, über ihre persönliche E-Mail-Adresse über das Ergebnis informiert worden. Die KV forderte schließlich sämtliche an die Firma geleisteten Zahlungen zurück.
Das Unternehmen hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Die großen Distanzen könnten sich durch Studierende erklären, die ihren Erstwohnsitz bei den Eltern behalten hätten. Zudem sei weniger als ein Prozent der insgesamt über zwei Millionen Datensätze beanstandet worden.
Der Verwaltungsgerichtshof stellte in seinem Berufungsurteil fest, es sei unzulässig, „aufgrund einzelner festgestellter Dokumentations- und Abrechnungsverstöße die vollständige Vergütung pauschal zurückzuverlangen“. Dass es sich um systematische Fehler gehandelt habe, sei nicht zu belegen.


