13 Jahre Haft für antisemitisches Attentat in Berlin

13 Jahre Haft für antisemitisches Attentat in Berlin
13 Jahre Haft für den Attentäter vom Berliner Holocaust-Mahnmal: Das Urteil wird von Verteidigung und Nebenklage begrüßt. Die Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht könnte allerdings noch Gegenstand einer möglichen Revision werden.

Berlin (epd). Der Attentäter vom Holocaust-Mahnmal vom Februar 2025 muss für 13 Jahre in Haft. Das Berliner Kammergericht sprach am Donnerstag den zum Tatzeitpunkt 19-jährigen Wassim Al M. zwar nach Erwachsenenstrafrecht schuldig, folgte allerdings nicht der Forderung der Bundesanwaltschaft nach einer lebenslangen Haftstrafe. Die Verteidigung hatte eine siebenjährige Jugendstrafe beantragt. Der Täter hatte einem 31-jährigen spanischen Touristen im Februar 2025 auf dem Gelände des Holocaust-Mahnmals die Kehle durchgeschnitten. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

Das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Doris Husch sah bei dem mittlerweile 20-Jährigen einen versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und der versuchten Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung als erwiesen an. Eine psychische Erkrankung, die seine Schuld vermindern würde, erkannte das Gericht nicht.

Nur abstrakt lebensgefährlich

Der spanische Tourist Iker M. hatte den unmittelbaren Angriff am 21. Februar 2025 schwer verletzt überlebt. Nach Ansicht des Gerichts wäre er jedoch auch ohne die sofortige notärztliche Hilfe nicht verblutet. Auch daher folgte das Gericht nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, da die Verletzungen von Iker M. „lediglich abstrakt und nicht konkret lebensgefährlich“ gewesen seien, sagte die Vorsitzende Richterin.

Verteidiger Daniel Sprafke äußerte sich zufrieden, dass das Gericht keine lebenslange Haftstrafe verhängte. Die zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe ermögliche möglicherweise eine zeitnahe Abschiebung Wassim Al M.. Sein Mandant bereue die Tat „zutiefst“.

Der Anwalt von Iker M., Sebastian Sevenich, sprach von einem „gerechten Urteil“. Dass das Gericht nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine lebenslange Freiheitsstrafe folgte, halte er für richtig. 13 Jahre Haft seien „aber auch ein deutliches Signal“. Iker M., der zudem einen weiteren Schnitt im Gesicht erlitt, ist bis heute arbeitsunfähig und leidet an posttraumatischer Belastungsstörung.

Justiz schützt jüdisches Leben

Auch der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Holger Schneider-Glockzin, begrüßte das Urteil. „Die Justiz schützt die offene Gesellschaft und das jüdische Leben in Deutschland“, betonte er.

Der zuletzt in Leipzig wohnhafte Wassim Al M. soll nach Überzeugung des Gerichts seine Tat aus islamistischen und antisemitischen Motiven heraus begangen haben. Er sei dabei von Mitgliedern des sogenannten Islamischen Staats (IS) auf der Plattform Telegram angeleitet worden. Al M. hatte sich zwar dem IS als Mitglied angedient, sei aber nicht offiziell aufgenommen worden.

Die Debatte um die Verurteilung nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht könnte in die nächste Runde gehen. Verteidiger Sprafke sagte, er gehe davon aus, dass sein Mandant in Revision gehen wolle. Vor allem der Frage nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht sollte sich die nächsthöhere Instanz, der Bundesgerichtshof, annehmen, sagte der Rechtsanwalt. Tatsächlich argumentierte auch der Anwalt des Geschädigten für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht. Die Bundesanwaltschaft äußerte sich zunächst nicht dazu, ob sie Revision einlegen will.