Frauenhauskoordinierung dringt auf Vorgaben für Fördergeld

Frauenhauskoordinierung dringt auf Vorgaben für Fördergeld
Für Sanierung und barrierefreien Umbau von Frauenhäusern sei zwar Geld da, aber niemand wisse, wann und wie es fließe, kritisiert der Verein Frauenhauskoordinierung. Der Bedarf sei groß.

Berlin (epd). Die Frauenhauskoordinierung fordert vom Bundesbauministerium Vorgaben für die Verwendung von Fördergeld aus dem Sondervermögen. Dieses Geld müsse schnell in Förderaufrufe und Bauvorhaben umgesetzt werden, damit es nicht ungenutzt bleibe, teilte der Verein am Mittwoch in Berlin anlässlich des Frauentags am 8. März mit.

Für das laufende Jahr sind nach Angaben der Frauenhauskoordinierung 30 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ für die Sanierung von Frauenhäusern und deren barrierefreien Umbau vorgesehen, bis 2029 sogar 150 Millionen. Träger von Frauenhäusern könnten allerdings nicht sanieren, solange sie nicht wüssten, welche Kriterien zur Förderung gälten, wie viele Eigenmittel sie bereitstellen müssten und wann das Fördergeld komme, erklärte die Frauenhauskoordinierung-Geschäftsführerin Sibylle Schreiber.

Wenige Häuser für Frauen mit Behinderung geeignet

Von 364 gelisteten Frauenhäusern ist nach Angaben des Vereins nur knapp ein Drittel rollstuhlgerecht, gut ein Drittel sei für Frauen mit Hörbehinderung ausgestattet und nur etwa ein Zehntel für Frauen mit Sehbehinderung. Weniger als ein Fünftel der Häuser sei für Frauen mit kognitiven Beeinträchtigungen geeignet, nur ein Zwanzigstel könnten Frauen mit Pflegegrad aufnehmen.

Dabei seien Frauen mit Beeinträchtigungen etwa doppelt so oft von Gewalt betroffen wie Frauen ohne Behinderung, hieß es. An Erkenntnissen zum Dunkelfeld fehle es jedoch, da die Mitte Februar veröffentlichte LeSuBiA-Studie („Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“) Frauen mit Behinderungen nicht als eigene Gruppe berücksichtige.