Würzburg (epd). Der neue Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Heiner Wilmer, hat die Aussetzung des staatlichen Fonds Sexueller Missbrauch kritisiert. Er appelliere an die Bundesfamilienministerin, Karin Prien (CDU), eine Lösung für eine rechtssichere Gestaltung des Fonds vorzuschlagen. „Ich erinnere daran, dass die Bundesregierung sich im Koalitionsvertrag zum Erhalt des Fonds verpflichtet hat“, sagte Wilmer am Donnerstag in Würzburg zum Abschluss der Frühjahrs-Vollversammlung der Bischöfe. Ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums erklärte auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd), man erarbeite derzeit ein neues Konzept für Hilfen für Betroffene.
Ursprünglich Lösung für Januar geplant
Der Fonds Sexueller Missbrauch wird 2026 nicht weitergeführt. Im Bundeshaushalt für das laufende Jahr sind keine Gelder mehr für den Fonds eingeplant. Durch den Fonds sollten Betroffene möglichst unbürokratisch Hilfen erhalten, die über das reguläre Sozialsystem kaum zu bekommen sind.
Gerade für Betroffene aus anderen Kontexten stelle er häufig die einzige Möglichkeit dar, eine Form der staatlichen Anerkennung und Unterstützung zu erhalten, sagte Wilmer. Prien hatte ursprünglich angekündigt, im Januar eine Lösung zu präsentieren. Neben den Kirchen hatten auch die unabhängige Bundesbeauftragte gegen Missbrauch, Kerstin Claus, und die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs die Einstellung des Fonds kritisiert.
Ministerium will rechtssichere Lösung
Das Bundesfamilienministerium setze sich dafür ein, dass Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs auch zukünftig wirksame Hilfen erhalten, erklärte der Sprecher. Man strebe dafür eine rechtssichere Lösung an. Dafür erarbeite sein Haus derzeit in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium einen Konzeptentwurf zur Neuaufstellung des Ergänzenden Hilfesystems, zu dem auch der Fonds gehörte. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das Ergänzende Hilfesystem weiterzuführen.
Die Beauftragte gegen Missbrauch, Claus, hatte in einem Rechtsgutachten empfohlen, den Fonds gesetzlich zu verankern. Hintergrund für das Einstellen des Fonds ist die Kritik des Bundesrechnungshofs, dass Hilfen an Betroffene oftmals ohne klare zeitliche Vorgaben ausgezahlt werden.


