Berlin (epd). Die geplanten strengeren Regeln im Bürgergeld-System könnten nach Ansicht von Fachleuten insbesondere für Kinder und psychisch Kranke negative Folgen haben. Die Schutzmechanismen für diese Gruppen seien „nicht ausreichend“, sagte Martin Künkler vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) am Montag im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales. Ähnlich äußerte sich die Geschäftsführerin des Paritätischen Gesamtverbands, Katja Kipping. Auch die geplanten Änderungen bei der Übernahme der Wohnkosten stießen in der öffentlichen Anhörung auf Kritik.
Der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums für die neue Grundsicherung sieht vor, dass die Vermittlung in Arbeit in der Regel Vorrang vor einer Ausbildung oder Qualifizierung hat. Den Beziehenden können früher und in größerem Umfang als bisher die Leistungen gekürzt werden, wenn sie nicht wie vorgesehen mit dem Jobcenter zusammenarbeiten. Bei mehrfachen Verstößen soll es sogar möglich sein, das Geld komplett zu streichen - inklusive der Zahlungen für Miete und Heizung.
Sorge um Beeinträchtigung von Kindern
DGB-Arbeitsmarktexperte Künkler kritisierte diesen Punkt deutlich. Aus seiner Sicht sollten die Bezüge um maximal 30 Prozent gekürzt werden können, sagte er. Die Wohnkosten sollten dabei außen vor bleiben. Künkler verwies darauf, dass sich andernfalls die Situation insbesondere von Kindern und Menschen mit psychischen Erkrankungen verschlechtern könne.
Auch Kipping bezeichnete die Schutzvorkehrungen für diese Gruppen als unzureichend. Jede dritte Sanktion im Bürgergeld treffe schon heute einen Haushalt mit Kindern. Dies müsse berücksichtigt werden.
Sowohl Kipping als auch Künkler kritisierten außerdem die geplanten strengeren Regeln für die staatliche Übernahme der Wohnkosten. Bereits heute gibt es in den Kommunen Grenzwerte dafür, in welcher Höhe Miet- und Heizkosten als angemessen gelten und voll vom Staat übernommen werden. Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs wird aber praktisch jede Miete bezahlt. Künftig soll in dieser Zeit höchstens das Anderthalbfache der kommunalen Werte akzeptiert werden.
Warnung vor Mietschulden
Künkler sprach sich dafür aus, auf diese Regelung zu verzichten. Sie würde bedeuten, dass Menschen mit überhöhten Mieten ab dem ersten Tag des Bürgergeldbezugs Mietschulden anhäuften, warnte er. Sinnvoller sei es, die Betroffenen ähnlich wie heute zunächst zur Kostensenkung aufzufordern. Dabei müsse das Jobcenter auch prüfen, ob das im jeweiligen lokalen Wohnungsmarkt überhaupt realistisch sei.
Kipping forderte ebenfalls, zunächst ein Kostensenkungsverfahren vorzusehen. Aus der Beratungspraxis des Paritätischen werde deutlich, dass die Suche nach einer günstigeren Wohnung nicht an „mangelnden Bemühungen“ der Betroffenen scheitere, sondern schlicht am Mangel an bezahlbarem Wohnraum, berichtete sie.
Mehrere Vertreter von Bundesagentur für Arbeit, Kommunen und Jobcentern äußerten in der Anhörung zudem Bedenken gegen einzelne Regelungen, weil diese zu kompliziert seien oder die Zeit bis zum geplanten Inkrafttreten im Sommer zu kurz für die nötigen Vorbereitungen sei. Er plädiere dafür, Dinge erst in Kraft treten zu lassen, wenn sie „IT-mäßig vorbereitet“ und für die Mitarbeitenden „handhabbar“ seien, sagte Stefan Graaf vom Jobcenter der Städteregion Aachen.


