Dhaka (epd). Nach Jahren autoritärer Herrschaft wählt Bangladesch am Donnerstag ein neues Parlament. Der Urnengang soll Vertrauen in politische Teilhabe wiederherstellen, findet jedoch unter eingeschränkten Bedingungen statt. Als stärkste Kräfte gelten die Bangladesh Nationalist Party (BNP) und die islamistische Jamaat-e-Islami.
Die letzten freien Wahlen gab es in Bangladesch 2008. Seither prägten Machtkonzentration, Repression und umstrittene Abstimmungen das politische System. Dem Wahltermin ging nun ein Umbruch im Sommer 2024 voraus: Wochenlange Proteste stürzten das Regime von Premierministerin Sheikh Hasina, die nach Indien floh. Während der Proteste kamen Schätzungen zufolge rund 1.400 Menschen ums Leben. Ein Sondergericht verurteilte Hasina in Abwesenheit wegen Menschenrechtsverbrechen zu lebenslanger Haft, international ist das Urteil jedoch umstritten.
Rund 2.000 Kandidatinnen und Kandidaten
Zuletzt bereitete die Übergangsregierung unter Friedensnobelpreisträger Muhammad Yunus die Parlamentswahl vor. Rund 2.000 Kandidatinnen und Kandidaten treten an, darunter 78 Frauen. 300 Abgeordnete werden direkt gewählt, hinzu kommen 50 Sitze, die Frauen vorbehalten sind. Mit dieser Wahl wird die politische Richtung eines Landes mit über 170 Millionen Einwohnern entschieden. Gewählt wird nach dem Mehrheitswahlrecht in Einpersonenwahlkreisen. Internationale Wahlbeobachter sollen den Urnengang begleiten.
Die Awami Liga von Sheikh Hasina ist von der Wahl ausgeschlossen, die Übergangsregierung verbot ihre Aktivitäten. Beobachter warnen vor einer Repräsentationslücke: Die Partei habe weiterhin Rückhalt in Teilen der Bevölkerung. Aufarbeitung sei nötig, der Ausschluss der gesamten Partei jedoch problematisch.
Als möglicher neuer Regierungschef gilt Tarique Rahman von der liberalen Bangladesh Nationalist Party (BNP). Der Wahlkampf wird zudem von Jamaat-e-Islami geprägt, die eine stärkere islamische Orientierung anstrebt. Deren politischer Führer Shafiqur Rahman macht seinem Namensvetter Tarique Rahman zunehmend Konkurrenz um das höchste Amt.


