Hubig: Mieter schützen und Vermieten attraktiv halten

Hubig: Mieter schützen und Vermieten attraktiv halten
Das Justizministerium plant weitere Änderungen beim Mietrecht. Ministerin Hubig will nach eigenen Worten ausgewogen vorgehen.

Köln (epd). Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mahnt zu Augenmaß bei Änderungen im Mietrecht. „Wir brauchen den Schutz der Mieterinnen und Mieter“, sagte Hubig am Montag im „Morgenmagazin“ der ARD. Aber auf der anderen Seite müsse Vermieten attraktiv bleiben.

Ein aktueller Gesetzentwurf aus dem Justizministerium zur Reform des Mietrechts sieht unter anderem einen Deckel für die Steigerung von Indexmieten vor sowie neue Regeln für Kurzzeitvermietungen und die Vermietung von möbliertem Wohnraum. Demzufolge sollen in angespannten Wohnungsmärkten Indexmieten maximal 3,5 Prozent im Jahr steigen dürfen. Für Kurzzeitmietverträge soll es künftig erstmals eine fixe gesetzliche Höchstgrenze geben. Sie sollen für maximal sechs Monate abgeschlossen werden können. Vermieterinnen und Vermieter sollen auch den Zuschlag für Möbel gesondert ausweisen müssen, um überprüfen zu können, ob Vorgaben der Mietpreisbremse eingehalten werden.

Hubig hofft auf Änderungen bis zur Sommerpause

Vorgesehen ist darüber hinaus eine Ausweitung der Regelung über die sogenannte Schonfristzahlung: Mieterinnen und Mieter, denen wegen Mietrückständen gekündigt wurde, sollen durch Nachzahlung der Miete eine Kündigung einmalig abwenden können.

Hubig sagt am Montag in der ARD, abhängig von den parlamentarischen Beratungen erwarte sie, dass die Änderungen im laufenden Jahr in Kraft treten. „Wenn es richtig gut klappt“, könne es bis zur Sommerpause gelingen.

Der vorgelegte Gesetzentwurf ist der zweite Teil eines Maßnahmenpakets zum Mietrecht, wie das Ministerium mitteilte. In einem ersten Schritt war im vergangenen Jahr die Geltungsdauer der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängert worden.

Im September hatte eine Expertenkommission Mietrecht die Arbeit aufgenommen. Das Gremium soll unter anderem eine Bußgeldregelung für Verstöße gegen die Mietpreisbremse erarbeiten. Ein weiterer Auftrag ist die generelle Harmonisierung mietrechtlicher Vorschriften. Die Ergebnisse der Kommission sollen Ausgangspunkt für einen weiteren Gesetzentwurf sein.