Berlin (epd). Das Bundesarbeitsministerium sieht eine stärkere Verpflichtung von Bürgergeldempfängern zu gemeinnützigen Tätigkeiten skeptisch. Zu einem entsprechenden Vorstoß des sachsen-anhaltischen Ministerpräsidenten Sven Schulze (CDU) sagte eine Ministeriumssprecherin der „Bild“-Zeitung (Montag), das Bereitstellen gemeinnütziger Arbeitsgelegenheiten sei mit hohen Kosten und einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, unter anderem weil die Arbeit beaufsichtigt werden müsse. Es entstünden also Kosten zusätzlich zu den weiterlaufenden finanziellen Leistungen des Staates.
Indes könnten Arbeitsgelegenheiten „dazu beitragen, Tagesstrukturen zu stabilisieren und Mitwirkungsbereitschaft zu fördern“, sagte die Sprecherin. Entscheidend sei, „dass sie zeitlich befristet, individuell begründet und in eine weiterführende Integrationsstrategie eingebettet sind“. Konkretes liege im Ermessen der Jobcenter vor Ort.
Schulze: Ministerium erfindet Ausreden
Der CDU-Politiker Schulze entgegnete in der Zeitung: „Arbeitspflicht - das geht, und das muss sein. Und der bürokratische Aufwand wird verhältnismäßig klein sein.“ Er warf dem Ministerium vor, Ausreden zu erfinden. Er werde in Sachsen-Anhalt vormachen, dass eine Arbeitspflicht möglich ist, und in den nächsten Tagen einen Zeitplan dazu vorlegen. Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Derzeit liegt die CDU in den Umfragen hinter der AfD.
Schulze hatte der „Bild am Sonntag“ gesagt, für die staatliche Unterstützung müsse aus seiner Sicht eine Gegenleistung erbracht werden. Konkret nannte der Regierungschef kommunale Aufgaben: „Zum Beispiel in einer Kommune mitzuarbeiten, Laub zu fegen oder jetzt im Winter, wenn Schnee liegt. Warum können das nicht auch Menschen machen, die gesund sind, zu Hause sind und gerade keine Arbeit haben?“


