Leipzig (epd). Das jüngste Klimaschutzprogramm der Bundesregierung genügt den gesetzlichen Vorgaben nicht. Die darin festgeschriebenen Maßnahmen reichten nicht aus, um das nationale Klimaziel 2030 zu erreichen, entschied am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Bundesregierung kündigte an, die Defizite mit dem nächsten Klimaschutzprogramm zu beseitigen. (AZ: BVerwG 7 C 6.24)
Die ursprüngliche Klage gegen das Klimaschutzprogramm aus dem Jahr 2023 hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) angestrengt. Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte die Organisation im Mai 2024 Erfolg, die damalige Bundesregierung ging jedoch in Revision. Diese wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen.
Flasbarth: Alle Ressorts müssen liefern
Das Gericht wies am Donnerstag zwar darauf hin, dass die Bundesregierung bei der Auswahl der Maßnahmen für das Klimaschutzprogramm einen „weiten Gestaltungsspielraum“ habe. Jedoch müsse es als zentrales Steuerungsinstrument des deutschen Klimaschutzrechts sämtliche Maßnahmen enthalten, die zur Erreichung des verbindlichen Klimaziels 2030 nötig sind.
Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth sprach nach dem Urteil von einer „Ziellücke“ von 25 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Diese Menge an Emissionen muss also im Vergleich zu den Maßnahmen des alten Klimaschutzprogramms zusätzlich eingespart werden, um das 2030-Ziel zu schaffen. „Wir werden jetzt alles, was an Defiziten bestanden hat im alten Klimaschutzprogramm, heilen durch das Programm 2026“, kündigte Flasbarth an. Eine Nachbesserung des Programms von 2023 sei nicht geplant.
Das neue Klimaschutzprogramm, das auch den Zeitraum nach 2030 in den Blick nehmen soll, ist bereits in Arbeit. Laut Klimaschutzgesetz muss es bis Ende März vom Kabinett beschlossen werden. „Alle Ressorts müssen dazu liefern“, mahnte Flasbarth. Angesprochen auf die laufenden Verhandlungen in der Koalition zur Reform des Heizungsgesetzes unterstrich er, dass sämtliche Vorhaben der Regierung sich „an den gesetzlichen Klimaschutzzielen ausrichten“ müssten.
Umwelthilfe hält weitere Klage für denkbar
Die DUH schlug bereits konkrete Maßnahmen vor: „Allein durch ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen und Tempo 30 in der Stadt könnte die Klimaschutzlücke im Jahr 2030 fast zur Hälfte geschlossen werden“, erklärte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die Klimaschefin des WFF Deutschland, Viviane Raddatz, verlangte „ein stringentes, konsequentes, umfassendes Maßnahmenpaket“.
Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde auch das Klagerecht der DUH als Umweltvereinigung bestätigt. Der Verein kündigte an, davon Gebrauch zu machen, „sofern die Bundesregierung bis zum 25. März kein ausreichendes Klimaschutzprogramm 2026 beschließt“.
Deutschland hat sich verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Bis 2045 soll der Netto-Ausstoß auf null sinken. Nach vorläufigen Berechnungen des Thinktanks Agora Energiewende lagen die Emissionen im vergangenen Jahr um 49 Prozent unter denen von 1990.


