Hannover, Berlin (epd). Ungeachtet einer gestiegenen Zahl von Widerrufs- und Rücknahmeprüfungen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im Jahr 2025 den Schutzstatus von Geflüchteten in der großen Mehrheit der Fälle bestätigt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Zuerst hatte das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND, Donnerstag) darüber berichtet.
Demnach leitete das Bamf von Januar bis November 2025 insgesamt 23.101 neue Widerrufs- oder Rücknahmeprüfungen ein - rund 5.500 mehr als im Vorjahr. In 41.887 Verfahren traf die Behörde im selben Zeitraum Entscheidungen. In etwa 93 Prozent der Fälle blieb der Schutzstatus bestehen. Lediglich 2.839 Verfahren endeten mit einem Widerruf oder einer Rücknahme; Rücknahmen wegen falscher Angaben oder Täuschungen machten mit 310 Fällen nur einen kleinen Teil aus.
Schutzstatus für fast alle Syrer bestätigt
Besonders häufig überprüft wurden Schutzberechtigte aus Syrien. Für sie wurden 9.077 Prüfungen neu eingeleitet, in 16.737 Fällen entschied das Bamf. In 96,7 Prozent der Entscheidungen bestätigte die Behörde dabei den bestehenden Schutzstatus.
„In aller Regel bestätigt das Bamf nach einer nochmaligen Überprüfung die einmal erteilten Schutzstatus“, sagte die flüchtlingspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger. Das gelte insbesondere für Syrerinnen und Syrer. Die Lage in Syrien habe sich in keiner Weise grundlegend stabilisiert. „Im Gegenteil zeigt die Ermordung und Vertreibung von Minderheitenangehörigen und der aktuelle brutale Angriff auf die selbstverwalteten kurdischen Gebiete, dass dem islamistischen Regime in Damaskus in keiner Weise zu trauen ist.“
Rund 940.000 Syrer leben in Deutschland
Wie aus der Antwort der Bundesregierung weiter hervorgeht, hielten sich zum Stichtag 30. November 2025 insgesamt 940.401 syrische Staatsangehörige in Deutschland auf. Davon waren 556.434 männliche und 383.036 weibliche sowie 905 Personen mit unbekanntem Geschlecht und 26 Personen mit der Geschlechtsbezeichnung „divers“. 305.875 Personen waren unter 18 Jahre alt, 634.509 Personen 18 Jahre alt oder älter, bei 17 Personen war das Alter unbekannt.
453.862 Syrer lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 486.363 sechs Jahre oder länger, für 176 Personen ist der Bundesregierung die Aufenthaltsdauer nicht bekannt. Von den 940.401 aufhältigen syrischen Staatsangehörigen sind 10.253 Personen ausreisepflichtig, darunter 9.369 Personen geduldet. 86.153 Personen befinden sich im laufenden Asylverfahren.
Bundesamt kann Flüchtlingsstatus widerrufen
Das Bamf ist nach dem Aufenthaltsgesetz verpflichtet, die Asylanerkennung, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, die Gewährung des subsidiären Schutzes und die Feststellung von nationalen Abschiebungsverboten zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht mehr vorliegen. Bei dem Widerrufsprüfungsverfahren handelt es sich um eine individuelle Einzelfallprüfung unabhängig des Herkunftsstaates. Eine gesonderte Bleiberechtsregelung für syrische Geflüchtete ist seitens der Bundesregierung nicht vorgesehen.


