Berlin (epd). Die fristlose Kündigung eines Rabbiners der Jüdischen Gemeinde Berlin wegen sexueller Belästigung eines Gemeindemitglieds ist rechtens. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in zweiter Instanz ein entsprechendes Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom März 2025 bestätigt, wie das Gericht am Donnerstag in Berlin mitteilte. Die Berufung des Mannes gegen das Urteil wurde abgewiesen. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen (Aktenzeichen 12 SLa 876/25).
Das Landesarbeitsgericht folgt in seinem bereits im November 2025 ergangenen Urteil der Vorinstanz. Wie auch zuvor das Arbeitsgericht zeigte sich das Landesarbeitsgericht überzeugt, dass der Gemeinderabbiner die Frau sexuell belästigt und dabei das von ihr entgegengebrachte Vertrauen ausgenutzt hatte. In dem Verhalten sehen beide Gerichte eine schwere Pflichtverletzung, die auch ohne vorherige Abmahnung und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigt.
Fristlose Kündigung 2023
Die Gemeinde hatte sich von dem Rabbiner nach Vorwürfen sexueller Belästigung zum 1. Juni 2023 getrennt. Der Rabbiner hatte die Vorwürfe bestritten und gegen seine Kündigung geklagt. Der Mann hatte demnach behauptet, soweit es zu sexuellen Kontakten gekommen sei, sei dies einvernehmlich und ohne Druck erfolgt. Der sexuelle Übergriff hat demnach bei einem angeblichen Reinigungsritual in einer von dem Rabbiner als heiltherapeutisch deklarierten Sitzung stattgefunden.


