Neuer Leitfaden zur Aufarbeitung von Kindesmissbrauch

Neuer Leitfaden zur Aufarbeitung von Kindesmissbrauch
Bei der Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch können sich Schulen, Vereine und andere Institutionen an einer neuen Handreichung orientieren. Die Aufarbeitungskommission des Bundes veröffentlichte die Broschüre zu ihrem zehnjährigen Bestehen.

Berlin (epd). Für die Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch in Schulen, Heimen, Kirchen oder anderen Institutionen gibt es einen neuen Leitfaden. Die unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlichte am Montag neue Empfehlungen mit dem Titel: „Institutionen übernehmen Verantwortung“. Die vorherige Handreichung stammte aus dem Jahr 2019.

Die Empfehlungen sollten dazu beitragen, „dass Betroffene im Fokus der Aufarbeitungsprozesse stehen und die Abläufe entsprechend ausgestaltet werden“, erklärte die Kommission. In den Jahren seit 2019 habe es viele institutionelle Aufarbeitungsprozesse, Aufarbeitungsberichte und Gutachten gegeben. Dies habe „in der Zusammenschau neue und wichtige Erfahrungen ermöglicht“. Auch die Ergebnisse eines zweijährigen Dialogprozesses von Betroffenen, Vertreterinnen und Vertreten von Institutionen und Fachleuten aus der Wissenschaft seien in die Broschüre eingeflossen.

„Keine reine Vergangenheitsbewältigung“

Als Institution definiert die Kommission „jede Organisation in Staat und Gesellschaft, die in der Vergangenheit oder bis heute mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat“. Dazu gehörten beispielsweise auch Sportvereine, Jugendverbände, Freizeiteinrichtungen, Kitas, medizinische Einrichtungen und Behörden. Ko-Autor Heiner Keupp erklärte, die Aufarbeitung sei „keine reine Vergangenheitsbewältigung“, sondern es gehe auch darum, Kinder und Jugendliche zukünftig besser zu schützen.

Die Aufarbeitungskommission besteht seit genau zehn Jahren, sie war am 26. Januar 2016 gestartet. Das Gremium hat sieben Mitglieder, die ehrenamtlich tätig sind. Ihre Aufgabe ist es, mehr über Ausmaß, Ursachen und Folgen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen herauszufinden. Dazu hört sie Betroffene an, veranstaltet öffentliche Gesprächsforen und Fachtagungen und gibt Studien in Auftrag. Seit dem vergangenen Sommer hat die Arbeit der Aufarbeitungskommission eine gesetzliche Grundlage.