Berlin (epd). Der Wirtschaftsflügel der CDU will laut einem Medienbericht den grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Teilzeit abschaffen. Ein entsprechender Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion mit dem Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ solle Ende Februar auf dem Bundesparteitag eingebracht werden, berichtete das Magazin „Stern“ (Sonntag).
Der bisher geltende Rechtsanspruch solle künftig nur bei „Vorliegen einer besonderen Begründung gelten“, heißt es dem Bericht zufolge in dem Antrag. Dazu zählten etwa die Erziehung von Kindern, die Pflege Angehöriger oder Weiterbildungen.
Anspruch auf Teilzeit gesetzlich verankert
Die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann, sagte, Teilzeit sei etwa für Familien, Pflege und Gesundheit richtig und notwendig. Aber es gebe auch einen dramatischen Fachkräftemangel. „Deshalb müssen wir klar unterscheiden: Freiwillige Teilzeit aus Gründen der individuellen Lebensgestaltung darf nicht dauerhaft durch den Sozialstaat abgesichert werden“, sagte Connemann.
Bisher ist ein grundsätzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit gesetzlich verankert. Dies gilt für Menschen, deren Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate bestanden hat, und deren Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Der Wunsch auf weniger Arbeitszeit muss drei Monate vorher angekündigt werden.


