Berlin (epd). Das Berliner Kammergericht hat einen Freispruch des Amtsgerichts Tiergarten wegen der pro-palästinensischen Parole „From the river to the sea“ aufgehoben und an das zuständige Gericht zurückverwiesen. Zur Begründung verwies das Gericht am Dienstag nach der Revisionsverhandlung auf mehrere Rechtsfehler im erstinstanzlichen Urteil. Jetzt muss eine andere Abteilung am Amtsgericht Tiergarten den Fall erneut verhandeln. (AZ: 3 ORs 50/25; 235 Cs 1055/24)
Das Amtsgericht Tiergarten hatte am 9. Juli vergangenen Jahres einen heute 24-Jährigen von dem Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen freigesprochen. Der Angeklagte soll auf einer Versammlung am 20. April 2024 am Potsdamer Platz unter anderem die umstrittene Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ gerufen haben.
Kein Vorsatz
Laut Amtsgericht war dem jungen Mann aber kein Vorsatz nachzuweisen, dass es sich bei der verwendeten Parole um ein Kennzeichen der Terrororganisation Hamas handeln könnte. Zudem habe nicht festgestellt werden können, dass es sich bei der Losung tatsächlich um eine Parole der Terrororganisation Hamas handele, hieß es im Urteil der ersten Instanz.
Der dritte Strafsenat des Kammergerichts kritisierte nun unter anderem eine mangelnde Begründung im Urteil des Amtsgerichts sowie fehlerhafte Auslegungen der entsprechenden Strafnorm zur Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen. Bislang ist an Berliner Gerichten unterschiedlich über die Verwendung der Parole „From the river to the sea“ geurteilt worden.


