Justizministerin will Angriffe auf Einsatzkräfte härter bestrafen

Justizministerin will Angriffe auf Einsatzkräfte härter bestrafen
Höhere Strafen für Angriffe auf Polizisten, besserer Schutz für Kommunalpolitiker, harte Konsequenzen für Volksverhetzung: Justizministerin Hubig will mit strengeren Regeln der Verrohung in der Gesellschaft entgegenwirken.
29.12.2025
epd
Von Corinna Buschow (epd)

Berlin (epd). Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant härtere Strafen für Angriffe auf Polizisten und andere Einsatzkräfte. Tätliche Attacken auf Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste oder Gerichtsvollzieher sollen künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von mindestens drei Monaten bestraft werden, wie aus einem Gesetzentwurf des Justizministeriums hervorgeht, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Zudem soll der strafrechtliche Schutz von Kommunal- und Europapolitikern erhöht werden und bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung der Entzug des passiven Wahlrechts möglich sein.

„Wer Menschen angreift, die im Dienst für die Allgemeinheit stehen und dabei besondere Gefahren auf sich nehmen, handelt besonders verwerflich und muss entsprechend bestraft werden“, sagte Hubig den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montag), die zuerst über die Gesetzespläne berichtet hatten. Das gelte für Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte, aber auch für Attacken auf Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal oder Gerichtsvollzieher.

Gewalttaten gegen Einsatzkräfte weiter gestiegen

Angriffe auf Einsatzkräfte nehmen seit Jahren zu. Ein am Montag vom Bundeskriminalamt veröffentlichtes Lagebild des Bundeskriminalamtes zeigt, dass der Trend auch im vergangenen Jahr nicht gestoppt wurde: 2024 gab es 46.367 Gewalttaten gegen Polizistinnen und Polizisten - ein Anstieg um 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr, gegenüber 2015 sogar ein Plus von 38,5 Prozent. Zudem wurden auch wieder mehr Feuerwehr- und sonstige Rettungskräfte im Einsatz Opfer einer Gewalttat.

„Wer diejenigen angreift, die helfen, schützen und retten, greift unseren Rechtsstaat an“, erklärte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Das dürfe die Politik nicht durchgehen lassen, sagte Dobrindt und signalisierte Unterstützung für Hubigs Gesetzespläne.

Die sehen auch vor, dass Attacken auf medizinisches Personal allgemein künftig so hart bestraft werden wie Angriffe auf Polizei und Rettungskräfte. Bisher gelten besondere Strafvorschriften für Angriffe auf medizinisches Personal nur für Einsätze im Notdienst oder der Notaufnahme. Diese Einschränkung soll entfallen.

Besserer Schutz für Kommunal- und Europapolitiker

Hubig will zudem Ehrenamtliche, Kommunalpolitiker und Europaabgeordnete gegen Drohungen und Gewalt besser schützen. Richter sollen laut Gesetzentwurf künftig härtere Strafen aussprechen, wenn eine Tat „eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit“ beeinträchtigen könnte. Die Strafvorschriften bei politischer Nötigung oder Drohung umfassen aktuell nur die Verfassungsorgane auf Bundes- und Landesebene. Künftig sollen auch Kommunal- und Europapolitiker den gleichen Schutz durch das Gesetz erhalten.

Verschärft werden sollen zudem die Konsequenzen für Volksverhetzung. Gerichten soll es dem Entwurf zufolge künftig möglich sein, bei einer Verurteilung zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe auch den Entzug des passiven Wahlrechts und den Verlust der Amtsfähigkeit anzuordnen. Die Verurteilten könnten dann für zwei bis fünf Jahre keine öffentlichen Ämter bekleiden oder sich wählen lassen. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte, bei dem Gesetz gehe es nicht nur um die Angriffe auf Rettungskräfte, sondern die Verrohung der Gesellschaft insgesamt. Ziel sei eine Stärkung des demokratischen Gemeinwesens.