Missbrauchsbeauftragte begrüßt Pläne zur IP-Adressen-Speicherung

Missbrauchsbeauftragte begrüßt Pläne zur IP-Adressen-Speicherung
Die Koalition aus Union und SPD nimmt einen neuen Anlauf zur Speicherung von IP-Adressen. Unter anderem geht es um die Aufklärung von Sexualstraftaten gegen Minderjährige. Die Missbrauchsbeauftragte begrüßt die Pläne.

Berlin (epd). Die unabhängige Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus begrüßt die Pläne zur IP-Adressen-Speicherung von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Der Vorstoß sei „eine entscheidende Wende in der Frage der IP-Adressen-Speicherung“, die von ihr und ihrem Amt seit Jahren gefordert werde, sagte Claus dem Evangelischen Pressedienst (epd). IP-Adressen seien oft der einzige Schlüssel, um Täter und Täterinnen nachverfolgen zu können.

„Gerade wenn Ermittlungsbehörden Hinweise auf neues, bisher unbekanntes Material haben, kann über IP-Adressen der genutzte Rechner identifiziert werden“, erklärte Claus. So könnten Pädokriminelle gestoppt und gefährdete Kinder aus akuten Missbrauchskonstellationen befreit werden. Zudem wisse man aus Untersuchungen des Bundeskriminalamts, dass eine Speicherung von IP-Adressen von nur wenigen Wochen die Erfolgsquote bei der Identifizierung von Straftätern bereits erheblich steigern könne. „Bisher konnten circa 25 Prozent der Täter nicht ermittelt werden. Diese Lücke kann mit der neuen Regelung geschlossen werden“, sagte Claus.

IP-Adressen sollen drei Monate vorgehalten werden

Hubigs am Wochenende bekannt gewordene Pläne sehen vor, dass Internetanbieter künftig IP-Adressen ihrer Kunden drei Monate speichern müssen. Die Daten können in bestimmten Verdachtsfällen dann von den Strafverfolgungsbehörden abgerufen werden. Der Gesetzentwurf ist nach Angaben des Bundesjustizministeriums am Montag an Länder und Verbände versendet worden, damit diese Stellung nehmen können. Die Pläne müssen dann noch vom Bundeskabinett und Bundestag beraten werden, bevor ein entsprechendes Gesetz in Kraft treten kann.