Berlin (epd). Die Bundesregierung kann künftig im Alleingang festlegen, welche Herkunftsstaaten beim größten Teil der Asylverfahren als sicher gelten. Der Bundesrat billigte am Freitag ein Gesetz, wonach die Festlegung per Rechtsverordnung erfolgen soll, für die eine Zustimmung von Bundestag und Bundesrat dann nicht mehr nötig ist. Die Regelung gilt für Asylverfahren, für die im Wesentlichen das Europarecht Grundlage ist.
Relevant ist das für Asylverfahren, bei denen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder der subsidiäre Schutz beantragt wird. Das betrifft die überwiegende Mehrzahl der Asylanträge in Deutschland. Asyl nach dem Grundgesetz, wofür die Regelung nicht gilt, wird nur in seltenen Fällen gewährt. An der notwendigen Zustimmung des Bundesrats war die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten in der Vergangenheit mehrmals gescheitert.
Pflichtanwalt wird abgeschafft
Gilt der Herkunftsstaat eines Asylbewerbers als sicher, wird von vornherein angenommen, dass der Antrag unbegründet ist. Damit ist ein schnelleres Asylverfahren möglich.
Teil des Gesetzes ist zudem die Abschaffung des erst vor anderthalb Jahren eingeführten verbindlichen Rechtsbeistands bei Abschiebungen. Bei der Anordnung einer Abschiebehaft wird den Betroffenen damit künftig nicht mehr von Amts wegen ein Anwalt zur Seite gestellt. Die Abschaffung begründet das Gesetz von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mit dem Ziel, die Zahl der Rückführungen zu steigern.



