Berlin (epd). Die Bundesregierung setzt den grundsätzlichen Stopp für den Familiennachzug zu Flüchtlingen mit untergeordnetem Schutzstatus in Deutschland offenbar sehr restriktiv um. Seit der im Sommer beschlossenen Aussetzung des Nachzugs wurden nur zwei Härtefälle anerkannt und für die Betroffenen Visa erteilt, wie aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsabgeordneten Clara Bünger (Linke) hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt.
Anzeigen von 90 Personen seien noch in der Prüfung durch das Auswärtige Amt, heißt es in der Antwort weiter. Eingegangen sind demnach insgesamt knapp 2.600 Härtefallanzeigen, von denen sich die meisten „noch in der Phase der Sachverhaltskonsolidierung“ befänden.
Härtefallregelung schon in Bundestagsanhörung kritisiert
Der Bundestag hatte im Juni beschlossen, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre auszusetzen. Diese Gruppe - vor allem handelt es sich um syrische Kriegsflüchtlinge - hatte schon zuvor keinen Rechtsanspruch auf das Nachholen der engsten Familienangehörigen. Es gab aber bis zum Sommer ein Kontingent, das pro Monat 1.000 Menschen die Einreise ermöglichte.
Die gänzliche Aussetzung des Familiennachzugs stieß auf heftige Kritik bei Sozialverbänden und Kirchen. Bereits in der Anhörung für die Regelung im Bundestag hatten sie Zweifel geäußert, dass die vorgesehene Härtefallregelung harten humanitären Schicksalen gerecht werden kann. Sie hatten sich für eine Regelung starkgemacht, die insbesondere kranken und behinderten Menschen die Ausreise nach Deutschland ermöglicht.
Bünger sagte mit Blick auf die erste Bilanz, es sei „offenkundig, dass die internen Vorgaben des Auswärtigen Amts so restriktiv sind, dass sich fast niemand erfolgreich auf diese Regelung berufen kann“. „Es ist eine Schande“, sagte sie.



