Neues Gesetz soll Ausbau der Infrastruktur beschleunigen

Neues Gesetz soll Ausbau der Infrastruktur beschleunigen
Die Bundesregierung will Infrastrukturprojekte beschleunigen und schwächt dafür zahlreiche Regelungen zum Umweltschutz ab. Umweltverbände kritisieren insbesondere die Möglichkeit, Naturschäden künftig durch Geldzahlungen auszugleichen.
17.12.2025
epd
Von Lena Köpsell (epd)

Berlin (epd). Die Bundesregierung will den Ausbau von Infrastrukturvorhaben wie Autobahnen und Schienen beschleunigen. Wie das Bundeskabinett am Mittwoch beschloss, sollen wichtige Infrastrukturprojekte wie Schienen, Autobahnen, Brücken sowie Wasserstraßen künftig den Status des „überragenden öffentlichen Interesses“ erhalten und bei Abwägungsentscheidungen bevorzugt behandelt werden. Umweltverbände kritisieren, dass für diese Beschleunigung Umweltauflagen gelockert werden sollen.

Laut dem Gesetzentwurf aus dem Verkehrsministerium können Projektträger künftig bei unvermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft ihre Kompensationsverpflichtung auch durch Geldzahlung erfüllen. Bisher müssen vorrangig konkrete Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden.

Umweltprüfungen sollen entfallen oder reduziert werden

Um Verfahren zu beschleunigen, sollen zudem dem Gesetzestext zufolge zahlreiche Umweltprüfungen abgeschafft oder reduziert werden. So entfällt demnach bei Elektrifizierungen von Bahnstrecken unter 60 Kilometern die Umweltverträglichkeitsprüfung komplett. Auch die Raumverträglichkeitsprüfung für Bundesfern- und Wasserstraßen, Schienenwege sowie Pumpspeicherkraftwerke wird gestrichen.

Besonders besorgt zeigten sich die Umweltverbände über die geplante Abkehr von der Realkompensation im Naturschutzrecht. „Das ist ein Sündenfall in der Naturschutzpolitik“, warnte der Geschäftsführer des Verbands Deutscher Naturschutzring (DNR), Florian Schöne. Es drohe ein „Ablasshandel“, bei dem sich Vorhabenträger ihrer Pflichten entledigen, indem sie Geld bezahlen.

Verbände kritisieren Abkehr von Realkompensation

Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger erklärte, dass noch „vollkommen unklar“ sei, wie die Ausgleichsgelder künftig ausgegeben werden sollen. „Geld allein, das auf Konten liegt, wird die Natur in unserem Land nicht voranbringen“, warnte er. Die Bundesregierung plane zwar ein Naturflächenbedarfsgesetz zur Regelung der Ausgleichszahlungen, dieses solle jedoch erst bis Ende Februar 2026 vorgelegt werden. Die Verbände forderten daher, beide Vorhaben gemeinsam zu beraten.

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) versicherte hingegen, dass die Kompensationszahlungen gezielt genutzt werden sollen, „um woanders Flächen aufzukaufen und große Naturschutzgebiete auch aufzubauen“. Zwei so große Schutzgüter wie die Wirtschaft und die Umwelt dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden, sagte er am Mittwoch in der Sendung „Frühstart“ von RTL und ntv.

Das Infrastrukturgesetz kann nun im Bundestag beraten werden und bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Die Bundesregierung plant zudem bis Ende Februar 2026 weitere flankierende Gesetze, darunter ein Naturflächenbedarfsgesetz sowie Änderungen beim Umweltverbandsklagerecht.