Umweltverbände kritisieren neues Infrastrukturgesetz der Regierung

Umweltverbände kritisieren neues Infrastrukturgesetz der Regierung
Die Bundesregierung will Infrastrukturprojekte beschleunigen und schwächt dafür zahlreiche Regelungen zum Umweltschutz ab. Umweltverbände kritisieren die Regelung als "Frontalangriff auf Natur und Umweltschutz".

Berlin (epd). Umweltverbände äußern deutliche Kritik an dem neuen Infrastrukturgesetz der Bundesregierung. Die geplanten Regelungen seien ein „Frontalangriff auf Natur und Umweltschutz“, sagte der Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR), Florian Schöne, am Mittwoch in Berlin. Mit dem Gesetz werde der Eindruck vermittelt, Umweltschutz stehe im Weg. Das Bundeskabinett hatte am Vormittag das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz auf den Weg gebracht.

Der Gesetzentwurf aus dem Verkehrsministerium sieht unter anderem vor, dass Infrastrukturprojekte wie Schienen, Autobahnen sowie Wasserstraßen künftig den Status des „überragenden öffentlichen Interesses“ erhalten. Um Verfahren zu beschleunigen, sollen zudem zahlreiche Umweltprüfungen abgeschafft oder reduziert werden.

Verbände fordern: Erhalt vor Neubau und Schiene vor Straße

BUND-Geschäftsführerin Verena Graichen kritisierte die lange Liste von Projekten mit überragendem öffentlichen Interesse. Die Bundesregierung ducke sich bei der Priorisierung von Infrastrukturvorhaben weg. „Wenn alles Priorität hat, hat nichts Priorität“, sagte sie. Für die Umweltverbände hingegen sei die Priorisierung klar: Erhalt vor Neubau und Schiene vor Straße.

Besonders besorgt zeigten sich die Verbände über die geplante Abkehr von der Realkompensation im Naturschutzrecht. Künftig können dem Gesetzentwurf zufolge Projektträger ihre Verpflichtung durch Geldzahlung erfüllen, statt konkrete Ausgleichsflächen bereitzustellen. „Das ist ein Sündenfall in der Naturschutzpolitik“, warnte Schöne. Es drohe ein „Ablasshandel“, bei dem sich Vorhabenträger ihrer Pflichten entledigen, indem sie Geld bezahlen.

Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger erklärte, dass noch „vollkommen unklar“ sei, wie die Ausgleichsgelder sinnvoll ausgegeben werden könnten. „Geld allein, das auf Konten liegt, wird die Natur in unserem Land nicht voranbringen“, warnte er. Die Bundesregierung plane zwar ein Naturflächenbedarfsgesetz, das die Verwendung der Gelder regeln soll. Dieses solle aber erst bis Ende Februar 2026 vorgelegt werden. Die Verbände forderten, beide Gesetze zusammen zu beraten.