ZdK-Vize Söding: Neue Synodalkonferenz kann 2026 erstmals tagen

ZdK-Vize Söding: Neue Synodalkonferenz kann 2026 erstmals tagen
Die neue katholische Synodalkonferenz kann schon im Herbst 2026 erstmals tagen. Laut dem Theologen Thomas Söding soll das Gremium künftig zentrale pastorale Weichen stellen und schrittweise auch mehr Mitspracherechte bei Finanzen erhalten.
02.12.2025
epd
epd-Gespräch: Franziska Hein

Frankfurt a.M. (epd). Das neue katholische Beschlussgremium, die Synodalkonferenz, kann bereits im kommenden Jahr erstmals tagen. Voraussetzung sei noch die Zustimmung der Deutschen Bischofskonferenz im Februar, sagte der Vizepräsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Söding, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Synodalkonferenz ist ein Ergebnis des jahrelangen Reformprozesses Synodaler Weg, den Bischöfe und Laien seit 2019 gemeinsam gestaltet haben.

In der Synodalkonferenz sollen Kleriker und Laien gemeinsam über Zukunftsthemen der Kirche und Gesellschaft beraten. Der Heilige Stuhl in Rom muss die Satzung noch gutheißen. Mitglieder des Gremiums sollen die 27 deutschen Ortsbischöfe, 27 Vertreter des ZdK sowie 27 weitere Mitglieder sein, die noch gewählt werden müssen.

Ablehnende Haltung gerät auch in Rom ins Abseits

Mit Blick auf das Verhältnis zu Rom betonte Söding, es habe sich vieles geklärt. Die römische Kurie habe stets deutlich gemacht, dass mit diesem Gremium keine Art „katholische Oberbehörde“ geschaffen werden dürfe. Das sei auch nie das Ziel gewesen, sagte Söding. „Selbstverständlich wissen wir, dass es eine Leitungsaufgabe der Bischöfe gibt - aber keine Monarchie.“

Zugleich habe auch die römische Weltsynode im vergangenen Jahr festgestellt, dass man weltweit ähnliche Probleme etwa mit Klerikalismus habe. „Wir brauchen mehr Partizipation, mehr Kontrolle, mehr Transparenz, mehr Rechenschaftspflicht“, sagte Söding. Seiner Ansicht nach verliert auch die ablehnende Haltung einzelner deutscher Bischöfe an Rückhalt. Diese Position gerate immer mehr ins Abseits, auch in Rom. „Ich hoffe aber, dass diese Bischöfe sich überzeugen lassen, dass es zu ihren Amtspflichten gehört, an dieser Synodalkonferenz in Deutschland teilzunehmen.“ Viele Bischöfe seien froh über die Mitwirkungsrechte der Laien, nicht nur in ihren Diözesen, sondern jetzt auch auf Bundesebene.

Auch finanzielles Mandat vorgesehen

Die Synodalkonferenz habe neben einem politischen auch ein pastorales sowie ein finanzielles Mandat. Das zeige sich etwa daran, dass sie Beschlussrechte in Bezug auf die Setzung pastoraler Schwerpunkte habe. Dadurch soll sie auch über den Haushalt des Verbands der Deutschen Diözesen mitbeschließen. Doch die finanziellen Mitwirkungsrechte sollen erst schrittweise folgen. Denn dafür müsse auch der Verband der Deutschen Diözesen sich reformieren, was noch etwas Zeit brauche, erklärte Söding. Ziel sei es, vorhandene Spielräume auszubauen.

Neu eingeführt werde zudem eine Pflicht zur Rechenschaft, wenn Beschlüsse nicht umgesetzt werden. „Rechenschaftspflichten gibt es bislang nur in der Hierarchieleiter nach oben, aber nicht nach unten und zur Basis hin“, sagte Söding. Zugleich benannte er eine Schwachstelle der derzeitigen Regelung: Unklar bleibe, welche Konsequenzen es gebe, wenn Beschlüsse notorisch nicht umgesetzt würden. Konsequent wäre eine Änderung des Kirchenrechts - was im Moment noch zu viele nicht sehen wollten.