Düsseldorf (epd). Das NRW-Bündnis „Wir wollen wohnen“ kritisiert, dass Mieterinnen und Mietern Wasser, Strom und Gas abgestellt werden können, wenn der Vermieter seine Rechnungen bei den Versorgungsunternehmen nicht bezahlt hat. „Versorgungssperren müssen ausgeschlossen werden, wenn die Mieter ihre Zahlungen geleistet haben“, forderte Bündnis-Sprecher Hans-Jochem Witzke am Mittwoch in Düsseldorf. Als Sofortmaßnahme vor Wohnungsverlust und kalter Wohnung müsse es zumindest ein „Winter-Moratorium“ geben, mit dem Ziel, auf Sperrungen in den kalten Monaten zu verzichten.
Rechtlich dürften Versorgungsunternehmen bei bestehenden Rückständen die Versorgung zwar einstellen, erklärte Witzke. Bei vermieteten Mehrfamilienhäusern treffe das aber die Falschen. "Für Mieterinnen und Mieter ist diese Situation katastrophal. Das Bündnis fordert deshalb Gesetzesänderungen, um Versorgungssperren für Mieter beim Verschulden des Vermieters auszuschließen.
Rechtliche Möglichkeiten für Mieter begrenzt
Aktuell seien die rechtlichen Möglichkeiten, gegen eine drohende Sperre vorzugehen, begrenzt. Mieterinnen und Mieter könnten zwar versuchen, über Abtretungen und Verhandlungen mit dem Versorger eine Sperrung zu verhindern, seien aber auf die Bereitschaft des Versorgungsunternehmens angewiesen. Im NRW-Aktionsbündnis „Wir wollen wohnen!“ haben sich Mieterbund, DGB sowie Wohlfahrts- und Sozialverbände aus NRW zusammengeschlossen, darunter etwa Diakonie, Caritas und AWO. Sie setzen sich für besseren Mieterschutz und die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum ein.




