Berlin (epd). Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, dringt auf eine längere Beschwerdefrist zur Durchsetzung von Entschädigungen nach Diskriminierungen. Deutschland sei mit seiner kurzen Frist von zwei Monaten im europäischen Vergleich kein Vorreiter, erklärte Ataman am Montag in Berlin. In vielen Ländern hätten Betroffene drei bis fünf Jahre Zeit, um rechtliche Schritte einzuleiten. Die Beauftragte legte ein Kurzgutachten vor, das sich für eine Frist von mindestens einem Jahr ausspricht.
In dem Papier finden sich Fallbeispiele, die deutlich machen sollen, dass die kurze Frist oft nicht ausreichend ist. Dies gelte beispielsweise, wenn sich Betroffene zunächst über die Rechtslage informieren müssen, versuchen, Konflikte auf anderem Weg zu lösen oder Beratung in Anspruch nehmen. Andersherum geht Ataman auch davon aus, dass die kurze Frist eskalierend wirkt, weil schnell geklagt wird, anstatt eine außergerichtliche Lösung zu finden. Eine längere Frist wäre damit auch im Sinne der Arbeitgebenden und Unternehmen, argumentiert das Kurzgutachten.
Reformvorschläge warten seit 2023 auf Umsetzung
Ataman fordert bereits seit Längerem eine Verlängerung der Frist. 2023 legte sie Vorschläge für eine umfassende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vor, nach dem Betroffene von Diskriminierung im privaten Bereich Entschädigung geltend machen können, etwa bei Benachteiligungen bei der Job- oder Wohnungssuche. Die Fristverlängerung war einer von insgesamt 14 Änderungsvorschlägen. Die damalige Ampel-Koalition hatte sich eine Reform des Gesetzes vorgenommen. Sie wurde jedoch letztlich nicht umgesetzt.




