Bestattungsgesetze: Spagat zwischen Tradition und Wandel

Bestattungsgesetze: Spagat zwischen Tradition und Wandel
Viele Bundesländer reagieren mit ihren Bestattungsgesetzen auf den Wunsch der Menschen nach individuellen Formen des Abschieds. Die Aufbewahrung einer Urne zuhause oder exotische Beisetzungen bleiben aber meist versagt.

Frankfurt a.M. (epd). Während in Rheinland-Pfalz das Bestattungsrecht stark liberalisiert wurde, halten die meisten anderen Bundesländer weiterhin an der Friedhofspflicht und anderen traditionellen Formen der Bestattung grundsätzlich fest. Eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den deutschen Bundesländern zeigt, wie weit die Positionen auseinandergehen. Allerdings nimmt die Zahl an Ausnahmen und Sonderregelungen für persönliche Bestattungswünsche kontinuierlich zu.

In Rheinland-Pfalz sind alternative Bestattungsformen, Diamanten aus Asche, private Urnenaufbewahrung und Flussbestattungen fortan erlaubt. „All dies ist in vielen Nachbarstaaten Deutschlands schon lange üblich - in allen Bundesländern jedoch derzeit verboten“, erklärte die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas. Neben Sarg- und Feuerbestattungen sind in allen Bundesländern jedoch Seebestattungen und Beisetzungen auf Naturfriedhöfen möglich, sofern diese Orte entsprechend ausgewiesen sind. Ein genereller Wandel hin zu weitergehenden Regelungen, wie sie Rheinland-Pfalz vorgibt, steht in den meisten Bundesländern nicht zur Debatte.

Sargpflicht bleibt Standard

Die meisten Bundesländer haben jedoch die Sargpflicht gelockert, vor allem um Tuchbestattungen aus religiösen Gründen wie im Islam und im Judentum zu ermöglichen. In Sachsen und Sachsen-Anhalt sollen entsprechende gesetzliche Regelungen zeitnah eingeführt werden. Auch Schleswig-Holstein hat sein Bestattungsgesetz Ende 2024 umfassend modernisiert. Forschung und Lehre werden stärker berücksichtigt, so läuft eine Pilotphase für die sogenannte Reerdigung, eine Bestattungsform, bei der Verstorbene mithilfe von Mikroorganismen innerhalb von etwa 40 Tagen zu Erde werden sollen - ein bundesweit modellhaftes Projekt.

Das Bestattungsgesetz im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen enthalte bereits entsprechende Regelungen im Hinblick auf alternative Bestattungsformen und „ist in dieser Hinsicht als modern anzusehen“, so ein Landessprecher. Eine Urnenaufbewahrung außerhalb des Friedhofs sei jedoch auch hier nicht vorgesehen. In Bremen ist seit 2015 unter bestimmten Bedingungen „das Ausbringen von Asche auf privatem Grund oder öffentlichen Flächen“ außerhalb von Friedhöfen zulässig, so eine Sprecherin.