Bundesrat stoppt vorerst Sparpaket für Krankenkassen

Bundesrat stoppt vorerst Sparpaket für Krankenkassen
Um die Kassenbeiträge nächstes Jahr stabil zu halten, hat die Bundesregierung ein Sparpaket geschnürt - doch der Bundesrat stellt sich quer. Jetzt ist der Vermittlungsausschuss gefragt.

Berlin (epd). Das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen kann nicht wie geplant in Kraft treten. Der Bundesrat entschied am Freitag, den vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf nicht zu billigen, sondern den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dort müssen nun Vertreterinnen und Vertreter beider Parlamentskammern gemeinsam nach einer Lösung suchen. Das Sparpaket soll verhindern, dass im kommenden Jahr die Kassenbeiträge steigen.

Hintergrund der Bundesratsentscheidung ist ein Streit ums Geld. Der größte Teil des Sparpakets, das die Kassen nächstes Jahr um rund zwei Milliarden Euro entlasten soll, entfällt auf die Krankenhäuser. Für die Höhe ihrer Vergütung soll eine andere Rechengröße herangezogen werden als bisher. Dadurch würde der Anstieg stärker begrenzt. Laut dem Bundesgesundheitsministerium fällt die Vergütung mit Sparpaket rund 1,8 Milliarden Euro niedriger aus als ohne das Sparpaket.

Gesetzentwurf umfasst viele Einzelregelungen

Die Länder fürchten, dass sie die Krankenhäuser deshalb stärker unterstützen müssen - und zwar nicht nur nächstes Jahr. Weil die Vergütung immer ausgehend von den vorherigen Werten berechnet wird, würde eine Dämpfung 2026 auch in den Folgejahren für geringere Vergütungen durch die Krankenkassen sorgen. In der Beschlussempfehlung des Bundesrats-Gesundheitsausschusses wird verlangt, den Passus zur Krankenhausvergütung aus dem Sparpaket zu streichen.

Eigentlich sollte das Gesetz größtenteils zum Jahreswechsel in Kraft treten. Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses sind nun eine ganze Reihe von Vorhaben auf Eis gelegt. Denn das Sparpaket war nachträglich in das Gesetz zur Kompetenzerweiterung von Pflegekräften eingefügt worden. Vorgesehen sind darin außerdem ein besserer Zugang zu Präventionsleistungen für Menschen, die zu Hause gepflegt werden, und eine Vereinfachung der Anträge auf Pflegeleistungen. Zudem soll damit die Regelung zur Zahl der Kinderkrankentage bis Ende 2026 verlängert werden.