Kabinett beschließt Bürgergeld-Stopp für ukrainische Geflüchtete

Kabinett beschließt Bürgergeld-Stopp für ukrainische Geflüchtete
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollen künftig anstelle von Bürgergeld die niedrigeren Asylbewerberleistungen bekommen. Der Kabinettsbeschluss erfolgte trotz erklärter Bedenken der zuständigen Ministerin.

Berlin (epd). Bedürftige Geflüchtete aus der Ukraine sollen künftig kein Bürgergeld mehr bekommen. Stattdessen soll für sie das Asylbewerberleistungsgesetz gelten, wie das Bundeskabinett am Mittwoch beschloss. Die Regelung betrifft Ukrainerinnen und Ukrainer, die seit dem 1. April in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis bekommen haben.

Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine hatte die damalige Bundesregierung eine Sonderregelung für von dort eintreffende Geflüchtete beschlossen. Seit dem 1. Juni 2022 hatten sie Anspruch auf Bürgergeld. Sie dürfen auch sofort arbeiten und bekommen Unterstützung durch die Jobcenter. Nun soll diese Regelung zurückgenommen werden.

Weniger Geld, weniger Gesundheitsleistungen

Während beim Bürgergeld eine alleinstehende Person 563 Euro im Monat für den Lebensunterhalt bekommt, sind es beim Asylbewerberleistungsgesetz 441 Euro. Auch die Regelsätze für Familien und andere Haushaltskonstellationen fallen geringer aus. Außerdem werden weniger Gesundheitsleistungen bezahlt. Die Regelungen für die staatliche Übernahme der Wohnkosten sind in beiden Systemen ähnlich.

Für die Betroffenen fällt der im Bürgergeld bestehende Anspruch auf Beratung im Jobcenter weg. Sie müssen sich aber weiterhin um Arbeit bemühen, wie ein kurzfristig in den Gesetzentwurf aufgenommener Passus besagt. Wenn sie das nicht tun, können sie „zur Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit“ nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verpflichtet werden. Für solche Aufgaben, etwa Laubharken oder Müllsammeln, werden 80 Cent pro Stunde bezahlt.

Laut dem Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium werden die staatlichen Ausgaben durch die Änderungen nicht sinken, sondern leicht steigen. Ressortchefin Bärbel Bas (SPD) ist von dem Vorhaben insgesamt nicht überzeugt. „Ich bedaure den Rechtskreiswechsel“, sagte sie vor einer Woche im Bundestag. Das Gesetz kann nun im Parlament beraten werden. Auch die Zustimmung des Bundesrats ist nötig.