Berlin (epd). Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hat einen besseren rechtlichen Schutz für Frauen vor sexueller Belästigung im Alltag gefordert. „Finden sexuelle Belästigung beim Einkaufen, im Fitnessstudio, in der Fahrschule oder bei der Wohnungssuche statt, gilt kein Diskriminierungsverbot“, sagte Ataman den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). Am Arbeitsplatz gelte sexuelle Belästigung dagegen bereits als Diskriminierung und sei verboten. Ataman plädiert deshalb für eine entsprechende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
Nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle nehmen die Fälle von Berichten über sexuelle Belästigungen in Alltagssituationen zu. „Uns berichten Frauen zum Beispiel, dass sie bei der Wohnungssuche mit ungewollten sexuellen Anzüglichkeiten konfrontiert werden“, sagte Ataman den Zeitungen. „Solange der Schutz vor sexueller Belästigung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz aber nicht auf Alltagsgeschäfte ausgeweitet wird, können sie nichts dagegen tun.“ Diese Lücke müsse dringend geschlossen werden, betonte die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung.




